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"Zuerst schlichten, dann richten": nach diesem Prinzip verpflichten nationale Gesetzgeber die Parteien bestimmter Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung ein einigungsbasiertes Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren sind regelmäßig rechtspolitisch umstritten, grundsätzlich jedoch mit höherrangigem Recht vereinbar. Bislang weitgehend ungeklärt ist hingegen das Verhältnis dieser Vorverfahren zu den Verfahrenskoordinationsvorschriften der Art. 29-34 Brüssel Ia-VO bzw. Art. 27-30 LugÜ. Julian Duventäster untersucht, ob ein Kläger, der ein…mehr

Produktbeschreibung
"Zuerst schlichten, dann richten": nach diesem Prinzip verpflichten nationale Gesetzgeber die Parteien bestimmter Rechtsstreitigkeiten vor Klageerhebung ein einigungsbasiertes Streitbeilegungsverfahren zu durchlaufen. Obligatorische vorprozessuale Streitbeilegungsverfahren sind regelmäßig rechtspolitisch umstritten, grundsätzlich jedoch mit höherrangigem Recht vereinbar. Bislang weitgehend ungeklärt ist hingegen das Verhältnis dieser Vorverfahren zu den Verfahrenskoordinationsvorschriften der Art. 29-34 Brüssel Ia-VO bzw. Art. 27-30 LugÜ. Julian Duventäster untersucht, ob ein Kläger, der ein vorprozessuales Streitbeilegungsverfahren einleitet, damit die europäische Rechtshängigkeitssperre auslöst und dadurch einem Verfahren Priorität sichert.
Autorenporträt
Geboren 1992; Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Aberystwyth University, Wales; 2018 Erste juristische Prüfung; 2018-2021 Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei Hogan Lovells sowie am Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht, Universität Heidelberg; 2021 Promotion; Rechtsreferendariat am Landgericht Heidelberg.