Dieser Arbeit liegt der Gedanke zu Grunde die Geschichte der Vorratsdatenspeicherung aufzuarbeiten und zu zeigen, warum die VDS auf europäischer- und nationaler Ebene auf Grund der Verhältnismäßigkeit gegen Grundrechte verstößt. Als Hauptthese dieser Arbeit wird die Vereinbarkeit der VDS-RL mit den europäischen Grundrechten umfänglich geprüft. Dies gilt auch für die Vereinbarkeit der nationalen Umsetzung der VDS-RL mit den Grundrechten, speziell Art 8 EMRK und das Grundrecht auf Datenschutz nach dem Datenschutzgesetz 2000.
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