Der Vorsatzbegriff spielt in der forensischen Praxis eine zentrale Rolle. Lange Zeit war allgemein anerkannt, daß sich der Vorsatzbegriff aus Wissen und Wollen zusammensetzt. In letzter Zeit wird zunehmend bestritten, daß dem Vorsatzbegriff auch ein voluntatives Element zugeordnet ist. In der Arbeit wird die Unverzichtbarkeit der Wollensseite des Vorsatzes begründet. Ein Vorsatzbegriff, der auf ein voluntatives Element verzichtet, führt zu einer abstrakten Beurteilung von Individuen, die objektiv eine Straftat verwirklicht haben.
Der Vorsatzbegriff spielt in der forensischen Praxis eine zentrale Rolle. Lange Zeit war allgemein anerkannt, daß sich der Vorsatzbegriff aus Wissen und Wollen zusammensetzt. In letzter Zeit wird zunehmend bestritten, daß dem Vorsatzbegriff auch ein voluntatives Element zugeordnet ist. In der Arbeit wird die Unverzichtbarkeit der Wollensseite des Vorsatzes begründet. Ein Vorsatzbegriff, der auf ein voluntatives Element verzichtet, führt zu einer abstrakten Beurteilung von Individuen, die objektiv eine Straftat verwirklicht haben.
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Autorenporträt
Der Autor: Ulrich Schroth wurde 1946 in Worms am Rhein geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an der Universität des Saarlandes und an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Rechtsanwalt in München war er von 1976 bis 1991; Promotion 1982, Habilitation 1987. Seit 1987 Professor für Strafrecht, Strafprozeßrecht, Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie an der LMU in München.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Die Funktion des Vorsatzes im Strafrechtssystem - Vorsatz als Element von Unrecht und Schuld - Die Begriffe "Absicht", "Wissentlichkeit" und "dolus eventualis" - Der unbedingte Handlungsentschluß.
Aus dem Inhalt: Die Funktion des Vorsatzes im Strafrechtssystem - Vorsatz als Element von Unrecht und Schuld - Die Begriffe "Absicht", "Wissentlichkeit" und "dolus eventualis" - Der unbedingte Handlungsentschluß.
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