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Erscheint vorauss. 21. März 2025
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Gegenstand der Untersuchung ist das Vorsorgeprinzip im Unionsrecht. Zunächst geht es um den (umfassenden) Anwendungsbereich und die Bedingungen und Folgen des Prinzips. Gerichtet wird der Blick dann auf die Geltungsgründe von Prinzipien im Allgemeinen und Vorsorge im Speziellen, den Prinzipienausgleich zwischen Vorsorge und Verhältnismäßigkeit und die erkenntnistheoretischen Probleme des Betreibens und der Kontrolle von Vorsorge. Daraus wird ein eigenständiges dogmatisches Konzept entwickelt, wonach das Vorsorgeprinzip nicht zu einer Beweislastumkehr, sondern einer Beweismaßreduktion führt. Im…mehr

Produktbeschreibung
Gegenstand der Untersuchung ist das Vorsorgeprinzip im Unionsrecht. Zunächst geht es um den (umfassenden) Anwendungsbereich und die Bedingungen und Folgen des Prinzips. Gerichtet wird der Blick dann auf die Geltungsgründe von Prinzipien im Allgemeinen und Vorsorge im Speziellen, den Prinzipienausgleich zwischen Vorsorge und Verhältnismäßigkeit und die erkenntnistheoretischen Probleme des Betreibens und der Kontrolle von Vorsorge. Daraus wird ein eigenständiges dogmatisches Konzept entwickelt, wonach das Vorsorgeprinzip nicht zu einer Beweislastumkehr, sondern einer Beweismaßreduktion führt. Im Ausgleich mit dem Verhältnismäßigkeitsprinzip zeigt sich, dass weder Umwelt noch menschliche Gesundheit einen absoluten Vorrang vor widerstreitenden Werten genießen, sondern auch hier eine Abwägung stattzufinden hat. Kritisch hinterfragt wird hierbei insbesondere die Problematik der »Risk-Risk-Tradeoffs« im Kontext einer nur angeblich »globalen« Abwägung durch den Gerichtshof.
Autorenporträt
Nico Halkenhäuser studierte von 2014 bis 2020 Rechtswissenschaften an der Universität Mannheim. Seither arbeitet er ebenda als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Wirtschafts- und Arbeitsrecht von Prof. Dr. Friedemann Kainer und ist Geschäftsführer des Arbeitskreises Europäische Integration e.V. Derzeit absolviert er sein Referendariat am Landgericht Mannheim.