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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, warum der Gesetzgeber den Vertragsparteien bei der Gestaltung der Vorstandsverträge Beschränkungen auferlegt, wie es zuletzt im Rahmen des "Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)" geschehen ist. Auf Basis des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und seiner Grenzen werden für den Bereich der Vorstandsverträge Prinzipien entwickelt, inwieweit die Vertragsfreiheit unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens auch hier gilt. Nach der Hauptthese der Arbeit funktioniert der Vertragsmechanismus in diesem Bereich nicht vollumfänglich…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, warum der Gesetzgeber den Vertragsparteien bei der Gestaltung der Vorstandsverträge Beschränkungen auferlegt, wie es zuletzt im Rahmen des "Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG)" geschehen ist. Auf Basis des Grundsatzes der Vertragsfreiheit und seiner Grenzen werden für den Bereich der Vorstandsverträge Prinzipien entwickelt, inwieweit die Vertragsfreiheit unter Berücksichtigung des gesetzgeberischen Willens auch hier gilt. Nach der Hauptthese der Arbeit funktioniert der Vertragsmechanismus in diesem Bereich nicht vollumfänglich und gilt deshalb nur eingeschränkt. Diese Erkenntnisse werden bei der Auslegung der entsprechenden Normen herangezogen und dabei die umfangreiche Literatur zum VorstAG ausgewertet, in der dieser Aspekt bisher nur vereinzelt berücksichtigt wurde. Schließlich werden Reformvorschläge entwickelt, wie sich einzelne Probleme in diesem Bereich noch besser lösen lassen.
Autorenporträt
Moritz Muthmann wurde 1981 in Bonn-Bad Godesberg geboren. Er begann 2001 das Studium der Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth, das er dort 2006 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen abschloss. Nach einem Auslandsaufenthalt in Cork (Irland) absolvierte er von 2007 bis 2009 sein Referendariat am Landgericht München I. Anschließend begann er an der Universität Freiburg im Breisgau mit seiner Dissertation, die er 2011 abschloss. Seit Anfang des Jahres 2012 ist der Autor am Landgericht Offenburg als Richter tätig.