Criminal law is no longer the exclusive domain of national legislatures. International criminal law has established itself as a new field of law, and national penal legislation has become the object of European regulation. The science of criminal law, traditionally accustomed to think within the boundaries of national law, is now faced with new tasks of analysis and systematization. Since the use of national legal concepts will create confusion in the emerging international legal discourse, an attempt is made here to grasp the notions of criminal intent and mistake in a set of neutral analytical instruments as a precondition for a transnational doctrine of mens rea and the necessary comparative work. This includes an appraisal of the impact of analytical philosophy and cognitive psychology on criminal law doctrine.
Strafrecht ist nicht mehr die ausschließliche Angelegenheit nationaler Gesetzgebung. Völkerstrafrecht hat sich als neues Rechtsgebiet etabliert; die Europäisierung hat auch das Strafrecht erreicht. Die bislang in den Grenzen des jeweiligen nationalen Rechts zu denken gewohnte Strafrechtswissenschaft steht nun vor neuen Aufgaben der Analyse und Systematisierung, die zuerst die methodischen Bedingungen der Rechtsvergleichung betreffen.
Übernationales Strafrecht ist Gegenstand eines übernationalen wissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, in dem inkompatible nationale Begriffe nur zu babylonischer Sprachverwirrung führen. Nötig ist daher eine autonome, nicht von den heimischen Sehgewohnheiten vorgeformte Perspektive auf die Strukturen strafrechtlicher Regelung. Für Vorsatz und Irrtum wird hier versucht, die Elemente subjektiver Zurechnung in einem möglichst neutralen analytischen Instrumentarium zu erfassen als Vorbedingung einer völkerstrafrechtlichen Vorsatzdogmatik und der dafür unabdingbaren Rechtsvergleichung. Zu klären ist dabei auch der Beitrag der analytischen Philosophie und kognitiven Psychologie zur strafrechtlichen Begriffsbildung.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Strafrecht ist nicht mehr die ausschließliche Angelegenheit nationaler Gesetzgebung. Völkerstrafrecht hat sich als neues Rechtsgebiet etabliert; die Europäisierung hat auch das Strafrecht erreicht. Die bislang in den Grenzen des jeweiligen nationalen Rechts zu denken gewohnte Strafrechtswissenschaft steht nun vor neuen Aufgaben der Analyse und Systematisierung, die zuerst die methodischen Bedingungen der Rechtsvergleichung betreffen.
Übernationales Strafrecht ist Gegenstand eines übernationalen wissenschaftlichen und rechtspolitischen Diskurses, in dem inkompatible nationale Begriffe nur zu babylonischer Sprachverwirrung führen. Nötig ist daher eine autonome, nicht von den heimischen Sehgewohnheiten vorgeformte Perspektive auf die Strukturen strafrechtlicher Regelung. Für Vorsatz und Irrtum wird hier versucht, die Elemente subjektiver Zurechnung in einem möglichst neutralen analytischen Instrumentarium zu erfassen als Vorbedingung einer völkerstrafrechtlichen Vorsatzdogmatik und der dafür unabdingbaren Rechtsvergleichung. Zu klären ist dabei auch der Beitrag der analytischen Philosophie und kognitiven Psychologie zur strafrechtlichen Begriffsbildung.
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"(...) In der Sache freilich hält der Leser hier eine Arbeit in Händen, die mit großer Souveränität und Tiefgang eines der zentralen Themen strafrechtlicher AT-Dogmatik abhandelt und weit über das Völkerstrafrecht hinausreichende Erkenntnisse zu Vorsatz und Irrtum liefert. (...)" RiLG Professor Dr. Kai Ambos, Universität Göttingen, In: Juristenzeitung 13/2008
"Wem an eindeutigen, rasch zitierfähigen Ergebnissen gelegen ist, der wird bei Stuckenberg deshalb nicht auf seine Kosten kommen. Wer hingegen die Anforderungen an eine wissenschaftstheoretisch reflektierte Theorie der subjektiven Zurechnung erkunden und darüber hinaus eine von den Zeugnissen mittelalterlicher Rechtsgelehrsamkeit bis zum Strafrecht Singapurs reichende Sammlung der einschlägigen rechtlichen Materialien bewundern will, der wird Stuckenbergs Werk reich belehrt aus der Hand legen."
Michael Pawlik in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 4/2010
"(...) In der Sache freilich hält der Leser hier eine Arbeit in Händen, die mit großer Souveränität und Tiefgang eines der zentralen Themen strafrechtlicher AT-Dogmatik abhandelt und weit über das Völkerstrafrecht hinausreichende Erkenntnisse zu Vorsatz und Irrtum liefert. (...)"
RiLG Professor Dr. Kai Ambos, Universität Göttingen, In: Juristenzeitung 13/2008
Michael Pawlik in: Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik 4/2010
"(...) In der Sache freilich hält der Leser hier eine Arbeit in Händen, die mit großer Souveränität und Tiefgang eines der zentralen Themen strafrechtlicher AT-Dogmatik abhandelt und weit über das Völkerstrafrecht hinausreichende Erkenntnisse zu Vorsatz und Irrtum liefert. (...)"
RiLG Professor Dr. Kai Ambos, Universität Göttingen, In: Juristenzeitung 13/2008