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Die Beeinflussung von Fachpersonen im Heilmittelbereich durch nicht gebührende Vorteile ist seit jeher ein stark umstrittenes Thema. Seit der 2016 verabschiedeten Revision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) sind die nicht gebührenden Vorteile in Art. 55 HMG (Integrität) und Art. 56 HMG (Transparenzpflicht) geregelt. Bestimmungen zur Weitergabe von Vergünstigungen finden sich in Art. 56 Abs. 3 lit. b und Abs. 3bis (Wirtschaftlichkeit der Leistungen) des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Das Buch enthält eine Kommentierung zu Art. 55 und 56 HMG sowie…mehr

Produktbeschreibung
Die Beeinflussung von Fachpersonen im Heilmittelbereich durch nicht gebührende Vorteile ist seit jeher ein stark umstrittenes Thema. Seit der 2016 verabschiedeten Revision des Bundesgesetzes über Arzneimittel und Medizinprodukte (HMG) sind die nicht gebührenden Vorteile in Art. 55 HMG (Integrität) und Art. 56 HMG (Transparenzpflicht) geregelt. Bestimmungen zur Weitergabe von Vergünstigungen finden sich in Art. 56 Abs. 3 lit. b und Abs. 3bis (Wirtschaftlichkeit der Leistungen) des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG). Das Buch enthält eine Kommentierung zu Art. 55 und 56 HMG sowie zu Art. 56 Abs. 3 lit. b und Abs. 3bis KVG. Zudem vergleicht es die genannten Normen mit denjenigen vor der Revision und zeigt die verwaltungsrechtlichen und verwaltungsstrafrechtlichen Folgen auf. Enthalten sind ausserdem Ausführungen zur Entstehungsgeschichte, zum schweizerischen Heilmittel- und Krankenversicherungsmarkt, zum völker- und verfassungsrechtlichen Rahmen sowie zur Abgrenzung zu ähnlichen Bestimmungen. Dieser Kommentar richtet sich an Mitarbeitende von Pharma- und Medizinprodukteunternehmen, an medizinische Leistungserbringer, an Krankenversicherungen sowie an die Anwaltschaft, die Gerichte und die Verwaltung.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Autorenporträt
Felix Kesselring Dr. iur., LL.M. (LSE), RA https://www.bratschi.ch/de/anwalt/felix-kesselring.html Felix Kesselring ist Schweizer Rechtsanwalt und hauptsächlich im Staats- und Verwaltungsrecht und im öffentlichen Prozessrecht tätig. Sein Schwerpunkt liegt in der Beratung von Unternehmen, die in regulierten Märkten tätig sind, vorwiegend in der Gesundheits-, Pharma-, Life Sciences- und Lebensmittelbranche. Er vertritt schweizerische und internationale Unternehmen regelmässig vor Verwaltungsbehörden und Gerichten. Felix Kesselring studierte an den Universitäten Zürich und Strasbourg. Er erwarb einen LL.M. in Public Law von der London School of Economics and Political Science (LSE) und promovierte (Dr. iur.) an der Universität Basel. Er publiziert regelmässig im Gesundheits-, Pharma-, Life Sciences- und Lebensmittelrecht.