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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Professur für betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der sich stetig ändernden wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen kann sich die bei der Gründung gewählte Rechtsform als ungünstig erweisen. Darüber hinaus können auch wachsender Konkurrenzdruck, eine Änderung der Unternehmenszielsetzung oder der ein anstehender Generationenwechsel als Motive…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Professur für betriebswirtschaftliche Steuerlehre), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der sich stetig ändernden wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen kann sich die bei der Gründung gewählte Rechtsform als ungünstig erweisen. Darüber hinaus können auch wachsender Konkurrenzdruck, eine Änderung der Unternehmenszielsetzung oder der ein anstehender Generationenwechsel als Motive für eine Umwandlung angeführt werden. Deshalb kann es von Vorteil sein, die Rechtsform des Unternehmens durch Umwandlung anzupassen. Da bei einer Umwandlung auch steuerliche Aspekte die Vorteilhaftigkeit beeinflussen, beschäftigt sich die vorliegende Seminararbeit mit der Frage, wann eine (Nicht-)Ausübung des Bewertungswahlrechts bei Umwandlungen vorteilhaft ist. Hierbei wird davon ausgegangen, dass eine Umwandlung aus nicht-steuerlichen Motiven bereits beschlossen ist und dass diese Entscheidung durch die Wahl eines steueroptimalen Wertansatzes in der Steuerbilanz optimiert werden soll. Zur Klärung der Frage wird beispielhaft der Formwechsel einer Personengesellschaft (PersGes) in eine Kapitalgesellschaft (KapGes) unter Variation der wesentlichen Einflussgrößen einer Vorteilhaftigkeitsanalyse unterzogen. Den Kern der Arbeit bildet die Überlegung, ob stille Reserven im Betriebsvermögen der Personengesellschaft zugunsten eines höheren Abschreibungsvolumens aufgedeckt werden sollen und falls ja, wie die Aufdeckung durchgeführt werden soll.
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