Die Frage nach der Strenge der Haftung der Organe von Kapitalgesellschaften ist stets ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wird in der öffentlichen Meinung erneut eine Verschärfung der persönlichen Haftung thematisiert. Das Problem der Vorteilsanrechnung bei nützlichen Pflichtverletzungen ist in der Literatur in der Regel nur als Nebenfolge zu dem Problem der Tatbestandlichkeit nützlicher Pflichtverletzungen behandelt worden. Die Arbeit soll ausgehend von der sogenannten "Siemens-Affäre" diese Lücke für den Bereich des Kapitalgesellschafts- und des Kartellrechts schließen.…mehr
Die Frage nach der Strenge der Haftung der Organe von Kapitalgesellschaften ist stets ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise wird in der öffentlichen Meinung erneut eine Verschärfung der persönlichen Haftung thematisiert. Das Problem der Vorteilsanrechnung bei nützlichen Pflichtverletzungen ist in der Literatur in der Regel nur als Nebenfolge zu dem Problem der Tatbestandlichkeit nützlicher Pflichtverletzungen behandelt worden. Die Arbeit soll ausgehend von der sogenannten "Siemens-Affäre" diese Lücke für den Bereich des Kapitalgesellschafts- und des Kartellrechts schließen.
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Schriften zum Gesellschafts-, Bilanz- und Unternehmensteuerrecht 9
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Autorenporträt
Jochen Möller, geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften in Köln; Erstes Staatsexamen 2008, Promotion 2011; Tätigkeiten als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln und bei einer internationalen Anwaltskanzlei 2008-2011.
Inhaltsangabe
Inhalt: Tatbestandlichkeit nützlicher Pflichtverletzungen und Frage der Vorteilsanrechnung bei nützlichen Gesetzes-, Organisationspflicht- und Kompetenzverstößen und Vertragsverletzungen im Kapitalgesellschaftsrecht, speziell im Kartellrecht - Praktische Beispiele.
Inhalt: Tatbestandlichkeit nützlicher Pflichtverletzungen und Frage der Vorteilsanrechnung bei nützlichen Gesetzes-, Organisationspflicht- und Kompetenzverstößen und Vertragsverletzungen im Kapitalgesellschaftsrecht, speziell im Kartellrecht - Praktische Beispiele.
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