Vorteilsausgleichung und Drittschadensliquidation bei obligatorischer Gefahrentlastung sind zentrale Themen des Schadensersatz- und damit des Zivilrechts. Ulrich Büdenbender zeigt, daß die Vorteilsausgleichslehre auf neue, stärker gesetzgebundene Kriterien gestellt werden kann und muß. Eine konsequente Übertragung dieser Kriterien auf Fälle der Drittschadensliquidation im Falle obligatorischer Gefahrentlastung erweist deren Überflüssigkeit.
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