Der Rechtswissenschaftler Adolf Wach (1843-1926) war ein Spezialist auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Nach einem Jura-Studium in Berlin, Heidelberg und Königsberg habilitierte sich Wach in Kirchenrecht und Prozessrecht. Seit 1869 hatte er einen Lehrstuhl in Rostock inne, danach war er Professor in Tübingen, Bonn und Leipzig.