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Nach Öffnung der Archive konnte anhand von ehemaligen "Vertraulichen Verschlußsachen" das Genehmigungsverfahren von Eheschließungen zwischen "Ost" und "West" nach 1972 aufgedeckt werden. Für die DDR-Behörden stellte sich in diesem geheimen Verfahren vordergründig die Frage nach der Scheinehe, um DDR-Bürgern die legale Ausreise zu ermöglichen. Diese sogenannte "Republikflucht" mittels Eheschließung sollte unbedingt verhindert werden.
Mit einer erschreckenden Selbstverständlichkeit griff der Staat deshalb in die Privatsphäre seiner Bürger ein und sortierte fein säuberlich zwischen "echten"
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Produktbeschreibung
Nach Öffnung der Archive konnte anhand von ehemaligen "Vertraulichen Verschlußsachen" das Genehmigungsverfahren von Eheschließungen zwischen "Ost" und "West" nach 1972 aufgedeckt werden. Für die DDR-Behörden stellte sich in diesem geheimen Verfahren vordergründig die Frage nach der Scheinehe, um DDR-Bürgern die legale Ausreise zu ermöglichen. Diese sogenannte "Republikflucht" mittels Eheschließung sollte unbedingt verhindert werden.

Mit einer erschreckenden Selbstverständlichkeit griff der Staat deshalb in die Privatsphäre seiner Bürger ein und sortierte fein säuberlich zwischen "echten" Liebesverhältnissen und Scheinbeziehungen. So wurde z. B. eine Schwangerschaft als ein "zielgerichtetes und geplantes Vorgehen" zur Erreichung der Übersiedlung eingeordnet, nachzulesen in einem sogenannten Prüfungsprotokoll. Die Beziehung Ost-West überwachte man von Anfang an gründlich.

Das Privatleben aller Nicht-DDR-Bürger, die sich längere Zeit in der DDR aufhielten, wurde lückenlos in "Ausländerakten" dokumentiert. Restbestände geben darüber Auskunft, wie umfangreich man recherchierte. Operative Personenkontrolle, Aus- und Einreisesperren, die Rekrutierung von "zuverlässigen und verschwiegenen Auskunftspersonen" unter der Bevölkerung, alle Maßnahmen hatten nur ein Ziel; keine unkontrollierten Kontakte "Ost-West". Der Mensch als Individuum interessierte nicht. Streitereien in den Familien - weil die Unterschrift auf einer "Verzichtserklärung" verweigert wurde und weil Angst vor beruflichen Nachteilen bei den verbleibenden Angehörigen berechtigt aufkam - waren willkommene und gewollte Helfer bei der Unterbindung von "rechtswidrigen Übersiedlungsersuchen".

Dokumente belegen, wie verzweifelt, wütend, einsam und ausweglos die Antragsteller ihre Situation empfanden. Sie waren keine Gegner des politischen Systems. Sie wollten nur ein einfaches Menschenrecht wahrnehmen. Unsagbarer Haß kommt in den Dokumenten zum Ausdruck, Haß, der diese Willkürherrschaft 1989 stürzte.