Ärztliche Wahlleistungen werden durch den Chefarzt erbracht, der im Falle des direkten Liquidationsrechts selbst in vertragliche Beziehungen zum Patienten tritt. In diesem Buch wird die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur regelmäßigen Mithaftung des Krankenhauses und - erstmals im Überblick - zur Geltung des Verweisungsprivilegs zugunsten des privat liquidierenden beamteten Chefarztes dargestellt. Im Mittelpunkt steht die gefährdete Einheit von Liquidationsbefugnis und Haftungsrisiko. Das Buch behandelt - unter Einbeziehung des Beamtenrechts und der Eintrittspflicht privater Haftpflichtversicherungen - die Möglichkeiten eines Ausgleichs im Regreßwege. Erwogen wird eine Korrektur der Rechtsprechung zur Haftung des beamteten Chefarztes nach 839 BGB.
Ferner geht es um die Option, abweichend vom Regelmodell die alleinige Zuständigkeit des Chefarztes zu vereinbaren. Die dazu notwendige Abgrenzung der Pflichtenkreise von Chefarzt und Krankenhaus geschieht von einem neuen Ansatz her, anhand pflegesatz- und gebührenrechtlicher Vorgaben. Den konkreten Anforderungen an die Gestaltung von Aufnahmeformularen und allgemeinen Vertragsbestimmungen ist das abschließende Kapitel gewidmet.
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Ferner geht es um die Option, abweichend vom Regelmodell die alleinige Zuständigkeit des Chefarztes zu vereinbaren. Die dazu notwendige Abgrenzung der Pflichtenkreise von Chefarzt und Krankenhaus geschieht von einem neuen Ansatz her, anhand pflegesatz- und gebührenrechtlicher Vorgaben. Den konkreten Anforderungen an die Gestaltung von Aufnahmeformularen und allgemeinen Vertragsbestimmungen ist das abschließende Kapitel gewidmet.
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