Für Wahlen in sonstigen Selbstverwaltungskörpern besteht die verfassungsrechtliche Vorgabe, die Organe nach demokratischen Grundsätzen aus dem Kreis der Mitglieder zu bestellen. Häufig wird die Wahl als Form der Organbestellung festgelegt. Inwieweit die Wahlverfahren für sonstige Selbstverwaltungskörper dem Verfassungsrecht entsprechen, ist mitunter Gegenstand der Untersuchung. Neben der Vorbildwirkung der Wahlgrundsätze zu den allgemeinen Vertretungskörpern wird auch der Frage nachgegangen, ob aufgrund der gemeinsamen verfassungsrechtlichen Grundlage auch Gemeinsamkeiten bei der tatsächlichen Ausgestaltung der Wahlverfahren bestehen. Dabei wird die Heterogenität der Wahlverfahren in sonstigen Selbstverwaltungskörpern und damit der weite Ermessenspielraum der Gesetzgeber evident. Durch die Systematisierung der verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten werden strukturelle Gemeinsamkeiten und bestehende Unterschiede herausgearbeitet. Behandelte Aspekte des Wahlverfahrens sind die Zuständigkeit zur Durchführung der Wahl, die aktive und die passive Wahlberechtigung, die Wahlbewerbung, die Abstimmungshandlung selbst sowie die Rechtsschutzmöglichkeiten.
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