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Knüpfte die Zulassung ursprünglich an einen individuell niedergelassenen und freiberuflich tätigen Vertragsarzt an, verschob sich das Bild der ärztlichen Freiberuflichkeit im Recht parallel zu Entwicklungen, die zuvor in der Soziologie zu beobachten waren. Dieser Wandel steht in enger Beziehung zu den für die Praxisnachfolge relevantesten Reformen des Vertragsarztrechts: Die Bedarfsplanung, die Erweiterung von Anstellungsmöglichkeiten und die MVZ-Einführung wirkten sich auf die freiberufliche Natur der ärztlichen Tätigkeit ebenso aus wie auf die Höchstpersönlichkeit der Lizenz zur Teilnahme an…mehr

Produktbeschreibung
Knüpfte die Zulassung ursprünglich an einen individuell niedergelassenen und freiberuflich tätigen Vertragsarzt an, verschob sich das Bild der ärztlichen Freiberuflichkeit im Recht parallel zu Entwicklungen, die zuvor in der Soziologie zu beobachten waren. Dieser Wandel steht in enger Beziehung zu den für die Praxisnachfolge relevantesten Reformen des Vertragsarztrechts: Die Bedarfsplanung, die Erweiterung von Anstellungsmöglichkeiten und die MVZ-Einführung wirkten sich auf die freiberufliche Natur der ärztlichen Tätigkeit ebenso aus wie auf die Höchstpersönlichkeit der Lizenz zur Teilnahme an der GKV. Neben dem verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz der Zulassung beeinflussten diese Entwicklungen die gesetzlichen Übertragungstatbestände. Will man das Konzessionshandelsverbot effektiv durchsetzen, muss man daher das ursprüngliche Bild der Freiberuflichkeit im Vertragsarztrecht stärken.
Autorenporträt
Geboren 1991; Studium der Rechtswissenschaften in Hamburg und New York; Venture Development bei myRight; 2023 Promotion; Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Celle.