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Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird in der Öffentlichkeit als wichtigster Repräsentant der Organisation wahrgenommen. Wie keine andere Einzelperson personifiziert der Amtsinhaber die Ziele und Ideale der Vereinten Nationen.
Diese Wahrnehmung greift jedoch zu kurz und ist der Ursprung vieler Fehleinschätzungen: Die Vereinten Nationen bestehen als Internationale Organisation aus der Gesamtheit ihrer Mitglieder und handeln durch ihre Organe, d.h. die Mitgliedstaaten bedienen sich bei der Verfolgung der in der Charta festgelegten Ziele der von ihnen geschaffenen…mehr

Produktbeschreibung
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen wird in der Öffentlichkeit als wichtigster Repräsentant der Organisation wahrgenommen. Wie keine andere Einzelperson personifiziert der Amtsinhaber die Ziele und Ideale der Vereinten Nationen.

Diese Wahrnehmung greift jedoch zu kurz und ist der Ursprung vieler Fehleinschätzungen: Die Vereinten Nationen bestehen als Internationale Organisation aus der Gesamtheit ihrer Mitglieder und handeln durch ihre Organe, d.h. die Mitgliedstaaten bedienen sich bei der Verfolgung der in der Charta festgelegten Ziele der von ihnen geschaffenen Einrichtungen.

Die geringe normative Ausprägung des Sekretariats und des Generalsekretärs in der UN-Charta im Vergleich zu den Bestimmungen bezüglich der übrigen Hauptorgane der Vereinten Nationen verhindert eine eindeutige Bestimmung der Stellung des Generalsekretärs. Je nach Persönlichkeit des Amtsinhabers und den politischen Rahmenbedingungen ist diese stärker oder auch schwächer. Somit bewegt sich der Wandel der Funktionen des UN-Generalsekretärs im Spannungsfeld zwischen völkerrechtlicher Normanalyse einerseits und organisationsinterner Entwicklung andererseits. Insgesamt lässt sich feststellen, dass sich zwar das Aufgabenspektrum des Generalsekretärs erweitert hat, die normativen Regelungsinstrumente jedoch vor dem Hintergrund dieser Entwicklung kein ausreichendes Äquivalent mehr darstellen.
Rezensionen

Frankfurter Allgemeine Zeitung - Rezension
Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 20.07.2009

Effektiv
Der UN-Generalsekretär

Amt und Funktion des UN-Generalsekretärs werden in der Öffentlichkeit nicht selten überschätzt, weil er zwar die Vereinten Nationen als Ganzes nach außen repräsentiert, indes die Zuständigkeit zur Wahrnehmung der wichtigsten weltpolitischen Aufgaben dieser Organisation bei anderen Hauptorganen liegt. Politische Akteure neigen dagegen zur Unterschätzung, weil sie ihr Augenmerk allein auf die politischen "Schwergewichte" Sicherheitsrat und Generalversammlung richten. Die Arbeit von Jan Conrady versucht dagegen mit völkerrechtswissenschaftlicher Nüchternheit, ein realistisches Bild von den Funktionen des Generalsekretärs im Wandel der Zeiten zu zeichnen. Angesichts nur rudimentärer normativer Vorgaben der Satzung und dem entsprechender politischer Freiräume gewinnt das Amt sein spezifisches Profil erst durch den jeweiligen Amtsinhaber. Dabei lässt sich eine zunehmend selbstbewusstere Inanspruchnahme eines eigenen politischen Mandats feststellen.

Unabhängig vom variablen Amtsverständnis lassen sich bestimmte Aufgabenfelder des UN-Generalsekretärs voneinander abschichten. In die Zuständigkeit des Generalsekretärs fällt zunächst die Personalverwaltung, auf die indes die Generalversammlung in rechtlich zweifelhafter Weise vermehrt Einfluss genommen hat. Ferner obliegen ihm Repräsentationsaufgaben, eine Koordinations- und Berichtstätigkeit im Verhältnis zu den anderen Hauptorganen, Aufgaben im Bereich der Finanzverwaltung, die Depositartätigkeit sowie operationelle Aufgaben bei der Durchführung von Friedenseinsätzen und humanitären Operationen. Schließlich kann der Generalsekretär durch Ausübung seines eigenen Initiativrechts gegenüber der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat auch politisch aktiv werden und als Vermittler in internationalen Konflikten seine guten Dienste anbieten. Der Verfasser konstatiert eine sich auch institutionell verfestigende Gewichtsverlagerung von den administrativen zu den politischen Aufgaben. Eigene, unabgestimmte politische Initiativen des Generalsekretärs könnten indes, so warnt der Verfasser, der effektiven Erfüllung der den Vereinten Nationen und organisationsintern insbesondere dem Sicherheitsrat gestellten Aufgabe der Friedenssicherung eher abträglich als förderlich sein.

CHRISTIAN HILLGRUBER

Jan Conrady: Wandel der Funktionen des UN-Generalsekretärs. Schriften zum Völkerrecht, Band 186. Duncker & Humblot, Berlin 2009. 315 S., 74,- [Euro].

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