Die Frage, ob das anglo-amerikanische Urheberrecht die geistig-persönlichen Interessen des Urhebers an seinem Werk hinreichend zu schützen vermag, ist nicht erst seit dem Beitritt der USA zur RBÜ auf beiden Seiten des Atlantiks Gegenstand erheblicher Diskussion. Diese Arbeit analysiert ausgiebig die im amerikanischen Recht bestehenden Rechtsschutzmöglichkeiten und stellt sie dem deutschen Recht gegenüber. Sie kommt dabei zu dem Ergebnis, daß sich der in den USA erreichbare Rechtsschutz in vielen Fällen weit weniger von dem deutschen unterscheidet, als es die Verschiedenartigkeit der Urheberrechtssysteme vermuten läßt.