Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 (Sehr gut), Universität Hamburg (Institut für Ostrechtforschung), Veranstaltung: Staatsrecht II, 42 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Ziel dieser Themenhausarbeit ist der Begriff der Menschenwürde im Grundgesetz für die
Bundesrepublik Deutschland, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in
dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu vergleichen. Meine Leitfrage lautet dabei:
Falls es Unterschiede in dem Begriff der Menschenwürde in diesen Texten gibt, was sind die
Gründe dafür? Diese Fragestellung wird dadurch begründet, dass es zwischen den zu
vergleichenden Dokumenten eine Zeitspanne von mehr als 50 Jahren liegt das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1949 rechtskräftig, die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedsländer feierlich
erklärt und der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist im Moment zwar als Text fertig
und von vielen Mitgliedsländern der Europäischen Union ratifiziert, aber noch nicht als ein
völkerrechtliches Vertrag geltend und der Rechtscharakter dieser Dokumente sich
voneinander unterscheidet.
Diese Arbeit beginnt mit der für den Vergleich nützlichen Darstellung der Begriffsgeschichte
der Menschenwürde. Danach wird die Menschenwürde als Verfassungsbegriff im
Allgemeinen erörtert. Im dritten Teil komme ich zu dem Grundgesetz. Bei allen drei zu
behandelnden Dokumenten fand ich sinnvoll die Entstehungsgeschichte kurz und knapp
einzugehen, da der Hintergrund eine Rolle bei dem daraus resultierenden Text spielt. Nicht
nur wegen des Lerneffekts habe ich bei dem Grundgesetz und der Charta zusätzlich die
Grundrechte im Generellen behandelt, sonst hätte ich die Stellung der Menschenwürde in den
Dokumenten ja nur begrenzt betrachten können. Im Abschluss zum dritten Teil komme ich zu
der Menschenwürde im Grundgesetz. Hier wird die rechtliche Stellung der Menschenwürde
im Grundgesetz dargestellt, wie die Menschenwürde geschützt wird, gefolgt von den
Grundrechtträgern und -verpflichteten und die Beziehung zwischen der Menschenwürde und
den Menschenrechten. Im vierten Teil werde ich die Charta behandeln. Nach der
Entstehungsgeschichte folgt die Darstellung der Grundrechte in der Charta und abschließend
wird die Menschenwürde in der Charta besprochen. Vor dem Vergleich werde ich noch im
fünften Teil die EU-Verfassung angehen. Gleich nach dem Entstehungs- und
Ratifizierungsprozess werde ich mich mit der Menschenwürde in der EU-Verfassung
beschäftigen.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Bundesrepublik Deutschland, in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in
dem Vertrag über eine Verfassung für Europa zu vergleichen. Meine Leitfrage lautet dabei:
Falls es Unterschiede in dem Begriff der Menschenwürde in diesen Texten gibt, was sind die
Gründe dafür? Diese Fragestellung wird dadurch begründet, dass es zwischen den zu
vergleichenden Dokumenten eine Zeitspanne von mehr als 50 Jahren liegt das Grundgesetz
für die Bundesrepublik Deutschland wurde im Jahr 1949 rechtskräftig, die Charta der
Grundrechte der Europäischen Union wurde im Jahr 2000 von den Mitgliedsländer feierlich
erklärt und der Vertrag über eine Verfassung für Europa ist im Moment zwar als Text fertig
und von vielen Mitgliedsländern der Europäischen Union ratifiziert, aber noch nicht als ein
völkerrechtliches Vertrag geltend und der Rechtscharakter dieser Dokumente sich
voneinander unterscheidet.
Diese Arbeit beginnt mit der für den Vergleich nützlichen Darstellung der Begriffsgeschichte
der Menschenwürde. Danach wird die Menschenwürde als Verfassungsbegriff im
Allgemeinen erörtert. Im dritten Teil komme ich zu dem Grundgesetz. Bei allen drei zu
behandelnden Dokumenten fand ich sinnvoll die Entstehungsgeschichte kurz und knapp
einzugehen, da der Hintergrund eine Rolle bei dem daraus resultierenden Text spielt. Nicht
nur wegen des Lerneffekts habe ich bei dem Grundgesetz und der Charta zusätzlich die
Grundrechte im Generellen behandelt, sonst hätte ich die Stellung der Menschenwürde in den
Dokumenten ja nur begrenzt betrachten können. Im Abschluss zum dritten Teil komme ich zu
der Menschenwürde im Grundgesetz. Hier wird die rechtliche Stellung der Menschenwürde
im Grundgesetz dargestellt, wie die Menschenwürde geschützt wird, gefolgt von den
Grundrechtträgern und -verpflichteten und die Beziehung zwischen der Menschenwürde und
den Menschenrechten. Im vierten Teil werde ich die Charta behandeln. Nach der
Entstehungsgeschichte folgt die Darstellung der Grundrechte in der Charta und abschließend
wird die Menschenwürde in der Charta besprochen. Vor dem Vergleich werde ich noch im
fünften Teil die EU-Verfassung angehen. Gleich nach dem Entstehungs- und
Ratifizierungsprozess werde ich mich mit der Menschenwürde in der EU-Verfassung
beschäftigen.
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