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Was ist uns das Strafwesen wert? Diese Frage kann von zwei Seiten her angegangen werden. Angesichts der Dauerdiskussion über gebotene staatliche Spar-anstrengungen kann man sich einerseits fragen, was das Strafwesen maximal kosten darf, ob und wo es Sparpotentiale gibt und wo allenfalls aus ethischer Sicht Grenzen bestehen oder kontraproduktive gesellschaftsschädliche Wirkungen erzeugt werden. Andererseits kann man sich positiv die Frage stellen, was das Strafwesen kosten soll, wenn man an seinen Wert für die Gesellschaft und deren Stabilität denkt. Der vorliegende Band enthält den Text von…mehr

Produktbeschreibung
Was ist uns das Strafwesen wert? Diese Frage kann von zwei Seiten her angegangen werden. Angesichts der Dauerdiskussion über gebotene staatliche Spar-anstrengungen kann man sich einerseits fragen, was das Strafwesen maximal kosten darf, ob und wo es Sparpotentiale gibt und wo allenfalls aus ethischer Sicht Grenzen bestehen oder kontraproduktive gesellschaftsschädliche Wirkungen erzeugt werden. Andererseits kann man sich positiv die Frage stellen, was das Strafwesen kosten soll, wenn man an seinen Wert für die Gesellschaft und deren Stabilität denkt. Der vorliegende Band enthält den Text von Referaten einer im Herbst 2008 durchgeführten Tagung zu dieser Thematik. Einerseits berichten zunächst Praktiker der Polizei, der Strafverfolgung, der Gerichte, des Jugendstrafrechts, der Verteidigung und des Straf- und Massnahmenvollzugs über ihre Erfahrungen. Ferner äussert sich eine prominente Politikerin und eine Strafrechtslehrer aus politischer bzw. strafrechtlicher und rechtsphilosophischer Sicht zum Thema. Abgerundet wird der Tagungsband durch zwei Aufsätze zu Spezialthemen, die eng mit der Kostenfrage liiert sind, dem Electronic Monitoring und der Privatisierung des Strafvollzugs.
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Autorenporträt
Franz Riklin, Dr. iur., ist emeritierter Professor für Straf- und Strafprozessrecht an der Universität Freiburg i. Ue. und Rechtsanwalt. Er ist Verfasser von weit über hundert Publikationen zum Straf-, Strafprozess- und Medienrecht. Er war Mitglied in wichtigen Expertenkommissionen zum Straf- und Strafprozessrecht, so auch bei den Vorarbeiten zur Schweizerischen Strafprozessordnung. Während 25 Jahren war er ferner Mitglied der Militärjustiz.