Im Oktober 2023 trat die Verbandsklage in Kraft und derzeit wird der Referentenentwurf zur KapMuG-Reform in 2024 diskutiert. Aktueller könnte also die vorliegende Arbeit nicht sein, zumal sie auch andere Modelle für Massenklagen wie das vorgeschlagene Leitentscheidungs- und das Vorabentscheidungsverfahren thematisiert. Insbesondere verbindet sie tiefgehende und teilweise überraschende Erfahrungen aus zwanzig Jahren praktischer Tätigkeit mit dem KapMuG und anderen Massenverfahren mit einer vertieften wissenschaftlichen Untersuchung der neuen Verbandsklage. Auf dieser Basis liefert die Arbeit sowohl wertvolle Auslegungshilfen für die Praxis hinsichtlich der bisherigen und der neuen Regelungen und zugleich profund erarbeitete Vorschläge für die Fortentwicklung des kollektiven Rechtsschutzes. Beispielhaft seien insofern die Ergebnisse zum Anwendungsbereich des KapMuG, zur Klageberechtigung, zur Nutzung der »Schwarmintelligenz«, zu den Problemen der Anmeldung und zur umfassenden Aussetzung von Parallelverfahren zur Entlastung der Gerichte genannt.
»Dem Autor ist insgesamt darin beizupflichten, dass mit der Schaffung des VDuG noch keine durchdachte Reform des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland geschaffen wurde, sondern dass dazu in der nächsten Legislaturperiode ein neuer Anlauf gemacht werden sollte. Dies wurde auch in der Diskussion im Deutschen Bundestag zur Neufassung des KapMuG deutlich, in dem die Vertreter aller Fraktionen weitere Überlegungen und einschlägige Vorschläge dazu ankündigten. Für diese weiteren Diskussionen liefert die vorliegende Arbeit wichtige und detailreiche Impulse. Sie kommt also zu spät für die bereits erlassenen Gesetze, aber genau zur rechten Zeit für die zwingend fortzuführende rechtspolitische und wissenschaftliche Debatte.« Prof. Dr. Axel Halfmeier, in: Die Aktiengesellschaft, 17/2024