99,90 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Sofort lieferbar
  • Broschiertes Buch

Im Oktober 2023 trat die Verbandsklage in Kraft und derzeit wird der Referentenentwurf zur KapMuG-Reform in 2024 diskutiert. Aktueller könnte also die vorliegende Arbeit nicht sein, zumal sie auch andere Modelle für Massenklagen wie das vorgeschlagene Leitentscheidungs- und das Vorabentscheidungsverfahren thematisiert. Insbesondere verbindet sie tiefgehende und teilweise überraschende Erfahrungen aus zwanzig Jahren praktischer Tätigkeit mit dem KapMuG und anderen Massenverfahren mit einer vertieften wissenschaftlichen Untersuchung der neuen Verbandsklage. Auf dieser Basis liefert die Arbeit…mehr

Produktbeschreibung
Im Oktober 2023 trat die Verbandsklage in Kraft und derzeit wird der Referentenentwurf zur KapMuG-Reform in 2024 diskutiert. Aktueller könnte also die vorliegende Arbeit nicht sein, zumal sie auch andere Modelle für Massenklagen wie das vorgeschlagene Leitentscheidungs- und das Vorabentscheidungsverfahren thematisiert. Insbesondere verbindet sie tiefgehende und teilweise überraschende Erfahrungen aus zwanzig Jahren praktischer Tätigkeit mit dem KapMuG und anderen Massenverfahren mit einer vertieften wissenschaftlichen Untersuchung der neuen Verbandsklage. Auf dieser Basis liefert die Arbeit sowohl wertvolle Auslegungshilfen für die Praxis hinsichtlich der bisherigen und der neuen Regelungen und zugleich profund erarbeitete Vorschläge für die Fortentwicklung des kollektiven Rechtsschutzes. Beispielhaft seien insofern die Ergebnisse zum Anwendungsbereich des KapMuG, zur Klageberechtigung, zur Nutzung der »Schwarmintelligenz«, zu den Problemen der Anmeldung und zur umfassenden Aussetzung von Parallelverfahren zur Entlastung der Gerichte genannt.
Autorenporträt
Marius Welling ist nach dem Studium an den Universitäten Trier und Salamanca seit 2006 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2012 zudem als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht qualifiziert. Schwerpunktmäßig beschäftigte er sich stets mit komplexen und Massenverfahren. So war er als Rechtsanwalt der beklagten Telekom AG bereits in die Entstehung des KapMuG involviert und vertrat nachfolgend zahlreiche Mandanten in verschiedensten Formen des kollektiven Rechtsschutzes und Sammelklagen wie auch in Organhaftungsverfahren und gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten. Nach seiner Tätigkeit in einer US-Kanzlei, der Leitung von ¿Litigation and Investigations¿ in einer Schweizer Großbank und der Arbeit als General Counsel eines börsennotierten Prozessfinanzierers führt er nun den Bereich Dispute Resolution bei Schalast.