Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss, so der erste Erwägungsgrund der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Motiviert von dieser zentralen Bedeutung der Ressource Wasser befasst sich die Autorin Dr. Bibiana Brauchle vor dem Hintergrund der Föderalismusreform in Österreich mit der Frage, ob die wasserrechtlichen Kompetenzen unter Beachtung der europäischen Integration in Zukunft besser beim Bund oder bei den Ländern aufgehoben sind. Es werden das Konzept sowie die Umsetzungsanforderungen der WRRL inklusive der in diesem Zusammenhang von Literatur und Praxis diskutierten Probleme dargestellt und im Anschluss die Umsetzung in Österreich und Deutschland betrachtet. Die Implementierung wird detailliert in Sachen Gesetzgebung und Verwaltungsvollzug veranschaulicht. Im Anschluss an jeden Umsetzungspunkt wird ein Vergleich zwischen den Umsetzungsvorgängen in Österreich und Deutschland gezogen - v.a. vor dem Hintergrund der unterschiedlichen Kompetenzverteilung in den beiden Mitgliedsstaaten.