Wechselgesetz (WG)Vollzitat: "Wechselgesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 4133-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 201 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist"Rechtsstand: 31. August 2015Inhalt:Erster Teil - Gezogener WechselErster Abschnitt - Ausstellung und Form des gezogenen WechselsZweiter Abschnitt - IndossamentDritter Abschnitt - AnnahmeVierter Abschnitt - WechselbürgschaftFünfter Abschnitt - VerfallSechster Abschnitt - ZahlungSiebenter Abschnitt - Rückgriff mangels Annahme und mangels ZahlungAchter Abschnitt - Ehreneintritt1. Allgemeine Vorschriften2. Ehrenannahme3. EhrenzahlungNeunter Abschnitt - Ausfertigung mehrerer Stücke eines Wechsels, Wechselabschriften1. Ausfertigungen2. AbschriftenZehnter Abschnitt - ÄnderungenElfter Abschnitt - VerjährungZwölfter Abschnitt - Allgemeine VorschriftenZweiter Teil - Eigener WechselDritter Teil - Ergänzende VorschriftenErster Abschnitt - ProtestZweiter Abschnitt - BereicherungDritter Abschnitt - Abhanden gekommene Wechsel und ProtesturkundenVierter Teil - Geltungsbereich der Gesetze