Der »Wechsel« nahm in der wirtschaftlichen Entwicklung des Alten Reiches eine zentrale Rolle ein und war bis weit in das 19. Jahrhundert das bedeutendste Zahlungs- und Kreditmittel. Durch seine Umlauffähigkeit war er das erste Wertpapier, mit dem frei gehandelt werden konnte, weshalb ohne ihn die Entstehung der Wertpapierbörsen ab dem 16. Jahrhundert undenkbar ist. Das Buch untersucht, ob und wie sich die herausragende Bedeutung des Papiers auch in der reichskammergerichtlichen Rechtsprechung niederschlug. Im Zentrum der Analyse steht damit erstmals die Erforschung des praktizierten Zivilrechts, womit eine neue Dimension für das alte Thema der deutschen bzw. europäischen Rechtsgeschichte eröffnet wird, nämlich die Rezeption des »Gelehrten Rechts« als Grundlage der modernen Zivilrechtsentwicklung. Bislang wurde diese Thematik v.a. mit Hilfe der rechtsgelehrten Literatur bearbeitet. Da auch die Handelspraxis und ihre Auswirkung auf die Judikatur und umgekehrt untersucht werden, leistet das Buch zudem einen Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte der Frühen Neuzeit.
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