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Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit
Susanne Schneider
Broschiertes Buch

Wechselwirkungen zwischen Irrtum und Unmöglichkeit

Ein Beitrag zur Haftung des Schuldners bei anfänglichen Leistungshindernissen

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Wechselwirkungen zwischen dem Irrtumsrecht und den Regeln über anfängliche Leistungshindernisse bestehen in vielfacher Form, da der Schuldner im Falle der anfänglichen Unmöglichkeit zumeist über seine Fähigkeit zur Leistungserbringung irrt und dieser Irrtum nicht selten als Eigenschaftsirrtum nach § 119 Abs. 2 BGB zu qualifizieren ist.Ziel der Arbeit ist es, die Auswirkungen dieser Überschneidungen in Hinblick auf die Anfechtungsmöglichkeit des Schuldners sowie seine Haftung zu untersuchen. Das Ergebnis kann in den beiden folgenden Kernthesen zusammengefasst werden:Im Falle eines anfÃ...