"Schwerstkriminelle gehören für immer weggesperrt!" Diese Aussage kann man immer wieder und, wie es scheint, immer öfter hören - in Zeitungen, an Stammtischen, ja sogar in Reden von PolitikerInnen. Eine derartige Forderung sieht den Sinn der Freiheitsstrafe offenkundig in der gesellschaftlichen Exklusion von Menschen. Dieser Position stehen aber seit den 1970er Jahren eine Straftheorie und -praxis entgegen, die das Ziel von Strafe in der Reintegration der TäterInnen sehen: Menschen werden aus der Gesellschaft ausgeschlossen, um ihnen schrittweise die soziale Integration bzw. Inklusion zu…mehr
"Schwerstkriminelle gehören für immer weggesperrt!" Diese Aussage kann man immer wieder und, wie es scheint, immer öfter hören - in Zeitungen, an Stammtischen, ja sogar in Reden von PolitikerInnen. Eine derartige Forderung sieht den Sinn der Freiheitsstrafe offenkundig in der gesellschaftlichen Exklusion von Menschen. Dieser Position stehen aber seit den 1970er Jahren eine Straftheorie und -praxis entgegen, die das Ziel von Strafe in der Reintegration der TäterInnen sehen: Menschen werden aus der Gesellschaft ausgeschlossen, um ihnen schrittweise die soziale Integration bzw. Inklusion zu ermöglichen. Inwiefern kann aber die Praxis des Strafvollzugs das Einschließen in die Gesellschaft überhaupt fördern? Welche Inklusions- und Exklusionsprozesse laufen im Mikrosystem Gefängnis selbst ab? Und was ist daraus für die Straftheorie und Strafpraxis zu folgern?
Edeltraud Koller ist Universitätsassistentin für Moraltheologie und für den Bereich Wirtschaft - Ethik - Gesellschaft (WiEGe) an der Katholisch-Theologischen Privatuniversität Linz. Ferdinand Reisinger ist Universitätsprofessor für Gesellschaftslehre und Pastoralsoziologie an der Katholisch-Theologischen Privatuniversität Linz. Michael Rosenberger ist Universitätsprofessor für Moraltheologie an der Katholisch-Theologischen Privatuniversität Linz.
Inhaltsangabe
Inhalt: Ferdinand Reisinger: "Drinnen/draußen": Das Gefängnis als Extremfall ... - Jean-Christophe Merle: Unschädlichmachung und Resozialisierung als primäre Rechtfertigung der Strafe - Christoph Niemand: Gefangenen die Entlassung ansagen und ein Gnadenjahr des Herrn ausrufen (Lk 4,18-19) 45 - Mechthild Bereswill: Der Freiheitsentzug als begrenztes Resozialisierungsprojekt - Ilse Kryspin-Exner/Barbara Gegenhuber: Von Freiheitsentzug bis Resozialisierung - Michael Rosenberger: "Richtet nicht, dann werdet auch ihr nicht gerichtet werden!" (Lk 6,37) - Edeltraud Koller: Das Gefängnis - ein exemplarischer Ort von Inklusions- und Exklusionsmechanismen.
Inhalt: Ferdinand Reisinger: "Drinnen/draußen": Das Gefängnis als Extremfall ... - Jean-Christophe Merle: Unschädlichmachung und Resozialisierung als primäre Rechtfertigung der Strafe - Christoph Niemand: Gefangenen die Entlassung ansagen und ein Gnadenjahr des Herrn ausrufen (Lk 4,18-19) 45 - Mechthild Bereswill: Der Freiheitsentzug als begrenztes Resozialisierungsprojekt - Ilse Kryspin-Exner/Barbara Gegenhuber: Von Freiheitsentzug bis Resozialisierung - Michael Rosenberger: "Richtet nicht, dann werdet auch ihr nicht gerichtet werden!" (Lk 6,37) - Edeltraud Koller: Das Gefängnis - ein exemplarischer Ort von Inklusions- und Exklusionsmechanismen.
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