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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte (sehr gut), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Seminar "Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts" , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit mit dem Titel "Die Urteile zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187 ff.) und zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118 ff.)" wurde im Rahmen des Seminars "Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts" an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg angefertigt. Im Vordergrund…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte (sehr gut), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Seminar "Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts" , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit mit dem Titel "Die Urteile zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187 ff.) und zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118 ff.)" wurde im Rahmen des Seminars "Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts" an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg angefertigt. Im Vordergrund steht die Frage der Handhabung der Menschenwürdegarantie. Es wird gezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht in den beiden dargestellten Urteilen eine Abwägung der Menschenwürde vorgenommen hat. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass durch eine offene Abwägung eine größere Transparenz der Entscheidungen hergestellt werden könnte. Das Unabwägabrkeitsdogma sollte daher aufgegeben werden und die Menschenwürde sollte genauso wie andere Grundrechte nach dem Schema "Schutzberiech - Eingriff - Rechtfertigung" geprüft werden. Daneben werden die Bedeutung der subjektiv-historischen Auslegung für die Verfassungsinterpretaton sowie kompetenzrechtiche Fragen diskutiert.
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Autorenporträt
Thomas Bernhard (1931-1989) war einer der bekanntesten österreichischen Erzähler des zwanzigsten Jahrhunderts. Er wuchs in Wien und in Seekirchen am Wallersee auf, wurde für kurze Zeit in ein Heim für schwer Erziehbare geschickt, brach seine Schulausbildung ab und wurde Kaufmannsgehilfe. 1947-48 arbeitete er als Lehrling. Dabei zog er sich eine Lungenentzündung zu, die sich zur Tuberkulose ausweitete. Er verbrachte die nächsten beiden Jahre in verschiedenen Krankenhäusern. Nach seiner Genesung wurde er Gerichtsreporter. Er studierte Gesang und veröffentlichte erste Texte. Der Durchbruch als Romanautor gelang ihm 1963 mit "Frost", weitere Romane folgten. Auch als Dramenautor machte sich Bernhard einen Namen. Ab 1965 lebte er in Wien und auf einem oberösterreichischen Gutshof. 1984 kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung wegen seines Romans "Holzfällen".
1970 wurde Thomas Bernhard mit dem Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet.