Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 16 Punkte (sehr gut), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Veranstaltung: Seminar "Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts" , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit mit dem Titel "Die Urteile zur lebenslangen Freiheitsstrafe (BVerfGE 45, 187 ff.) und zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118 ff.)" wurde im Rahmen des Seminars "Wegweisende Judikate des Bundesverfassungsgerichts" an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg angefertigt. Im Vordergrund steht die Frage der Handhabung der Menschenwürdegarantie. Es wird gezeigt, dass das Bundesverfassungsgericht in den beiden dargestellten Urteilen eine Abwägung der Menschenwürde vorgenommen hat. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass durch eine offene Abwägung eine größere Transparenz der Entscheidungen hergestellt werden könnte. Das Unabwägabrkeitsdogma sollte daher aufgegeben werden und die Menschenwürde sollte genauso wie andere Grundrechte nach dem Schema "Schutzberiech - Eingriff - Rechtfertigung" geprüft werden. Daneben werden die Bedeutung der subjektiv-historischen Auslegung für die Verfassungsinterpretaton sowie kompetenzrechtiche Fragen diskutiert.
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