Aufgrund europarechtlicher Vorgaben erfuhr
6 AStG im Rahmen des SEStEG umfassende Neuerungen. Nach wie vor führt die Vorschrift allerdings sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in verfassungs-, abkommens- und europarechtlicher Hinsicht zu erheblichen Bedenken. Besonders hervorzuheben ist die mit der Wegzugsbesteuerung verbundene wirtschaftliche Belastung für den Steuerpflichtigen, der keine finanziellen Zuflüsse gegenüberstehen. Die betreffende Besteuerung sollte daher bereits im Vorfeld eines Wegzuges in die Planung einbezogen werden, um den steuerlichen Folgen entgegenzuwirken. Die Arbeit analysiert verschiedene Maßnahmen, die dem Steuerpflichtigen zu diesem Zweck zur Verfügung stehen.
6 AStG im Rahmen des SEStEG umfassende Neuerungen. Nach wie vor führt die Vorschrift allerdings sowohl in betriebswirtschaftlicher als auch in verfassungs-, abkommens- und europarechtlicher Hinsicht zu erheblichen Bedenken. Besonders hervorzuheben ist die mit der Wegzugsbesteuerung verbundene wirtschaftliche Belastung für den Steuerpflichtigen, der keine finanziellen Zuflüsse gegenüberstehen. Die betreffende Besteuerung sollte daher bereits im Vorfeld eines Wegzuges in die Planung einbezogen werden, um den steuerlichen Folgen entgegenzuwirken. Die Arbeit analysiert verschiedene Maßnahmen, die dem Steuerpflichtigen zu diesem Zweck zur Verfügung stehen.