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Wehrdisziplinarordnung (WDO)Vollzitat: "Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist"Rechtsstand: 25. Juni 2021Inhalt:Einleitende BestimmungenErster Teil - Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche AnerkennungenZweiter Teil - Ahndung von Dienstvergehen durch DisziplinarmaßnahmenErster Abschnitt - Allgemeine BestimmungenZweiter Abschnitt - Die Disziplinarbefugnis der Disziplinarvorgesetzten und ihre Ausübung1. Einfache Disziplinarmaßnahmen2. Disziplinarbefugnis3.…mehr

Produktbeschreibung
Wehrdisziplinarordnung (WDO)Vollzitat: "Wehrdisziplinarordnung vom 16. August 2001 (BGBl. I S. 2093), die zuletzt durch Artikel 24 Absatz 2 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (BGBl. I S. 2154) geändert worden ist"Rechtsstand: 25. Juni 2021Inhalt:Einleitende BestimmungenErster Teil - Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche AnerkennungenZweiter Teil - Ahndung von Dienstvergehen durch DisziplinarmaßnahmenErster Abschnitt - Allgemeine BestimmungenZweiter Abschnitt - Die Disziplinarbefugnis der Disziplinarvorgesetzten und ihre Ausübung1. Einfache Disziplinarmaßnahmen2. Disziplinarbefugnis3. Ausübung der Disziplinarbefugnis4. Beschwerde gegen Maßnahmen und Entscheidungen des Disziplinarvorgesetzten5. Nochmalige Prüfung6. VollstreckungDritter Abschnitt - Das gerichtliche Disziplinarverfahren1. Gerichtliche Disziplinarmaßnahmen2. Wehrdienstgerichtea) Truppendienstgerichteb) Bundesverwaltungsgericht3. Wehrdisziplinaranwälte4. Allgemeine Vorschriften für das gerichtliche Disziplinarverfahren5. Einleitung des Verfahrens6. Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts7. Verfahren bis zur Hauptverhandlung8. Hauptverhandlung9. Gerichtliches Antragsverfahren10. Rechtsmittela) Beschwerde gegen gerichtliche Entscheidungenb) Berufungc) Rechtskraft11. Vorläufige Dienstenthebung, Einbehaltung von Dienstbezügen12. Antragsverfahren vor dem Wehrdienstgericht bei nachträglicher strafgerichtlicher Ahndung13. Wiederaufnahme des gerichtlichen Disziplinarverfahrens14. Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen15. Kosten des VerfahrensSchlussvorschriften
Autorenporträt
Studier, RonnyRonny Studier, geboren 1986, ist im öffentlichen Dienst tätig und gleichzeitig Unternehmer. Nach seinem Abschluss an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin gründete er 2019 sein Unternehmen RS Publishing. Seine Erfahrungen aus 13-jähriger Arbeit in unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung fließen in seine Publikationen ein.