Die Dienstordnung für Notarinnen und Notare in ihrer jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung ist integraler Bestandteil des notariellen Berufs- und Verfahrensrechts. Wesentliche Teile der DONot sind zukünftig in der NotAktVV geregelt, insbesondere zur Führung der Akten, Bücher und Verzeichnisse. Die fehlerlose Anwendung beider Vorschriften vermeidet Pflichtverletzungen, Haftungsrisiken und dienstrechtliche Konsequenzen.
Der einzige Spezial-Kommentar zur DONot und NotAktVV erläutert die bundeseinheitlichen Regelungen der Dienstordnung und hebt die Abweichungen einzelner Bundesländer stets hervor. Die Kommentierung der NotAktVV arbeitet die Neuerungen und inhaltlichen Unterschiede zur DONot deutlich heraus. Weiterhin enthalten ist der bewährte Praxisteil zum Kostenrecht, der auch das KostRÄG 2021 umfasst.
Neu in der 14. Auflage:
Berücksichtigung des ab 2022 in Betrieb gehenden Elektronischen UrkundenarchivsEinarbeitung der zu erwartenden umfassenden und tiefgreifenden Änderungen durch die Einführung der Notariatsakten- und -verzeichnisseverordnung z.B. Aufbewahrungsfristen für Akten und Verzeichnisse, Vorgaben für die elektronische Nebenaktenführung, Inhalt und Aufbau von Nebenakten, Einzelheiten zum Urkundenverzeichnis, Verwahrungsverzeichnis und zur elektronischen UrkundensammlungAusweitung und Vertiefung der Ausführungen zur praktischen Durchführung der Geschäftsprüfung (§ 32 DONot)Erläuterung von Folgefragen und -problemen im Zusammenhang mit den Änderungen des BeurkG und der BNotO
Das Werk richtet sich an den Notar selbst, an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihn bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Geschäfte unterstützen, an die Revisorinnen und Revisoren, die die Richtigkeit der notariellen Amtsführung regelmäßig prüfen, sowie letztlich die Gerichte, die in Streitfragen entscheiden.
Autorin und Autoren:
Prof. Dr. Helmut Weingärtner, Vors. Richter am LG a.D., Hamm
Matthias Frohn, Notar, Potsdam
Dr. Sebastian Löffler, Notar a.D., Geschäftsführer der BNotK, Berlin
Klaus Sommerfeldt, Dipl.-Rechtspfleger, Bezirksrevisor a.D.
Melanie Sommerfeldt, Dipl.-Rechtspflegerin, Bezirksrevisorin am LG Bielefeld
Stefan Ulrich, Vors. Richter am LG Duisburg
Aus der Fachpresse zur Vorauflage:
» Beleg für seine Unverzichtbarkeit in der Bibliothek eines Notars die umfassendste Erläuterung der relevanten Problemfelder.«
Prof. Dr. Matthias Kilian, Rechtsanwalt, Juniorprofessor Universität zu Köln, AnwBl 7/2017
Der einzige Spezial-Kommentar zur DONot und NotAktVV erläutert die bundeseinheitlichen Regelungen der Dienstordnung und hebt die Abweichungen einzelner Bundesländer stets hervor. Die Kommentierung der NotAktVV arbeitet die Neuerungen und inhaltlichen Unterschiede zur DONot deutlich heraus. Weiterhin enthalten ist der bewährte Praxisteil zum Kostenrecht, der auch das KostRÄG 2021 umfasst.
Neu in der 14. Auflage:
Berücksichtigung des ab 2022 in Betrieb gehenden Elektronischen UrkundenarchivsEinarbeitung der zu erwartenden umfassenden und tiefgreifenden Änderungen durch die Einführung der Notariatsakten- und -verzeichnisseverordnung z.B. Aufbewahrungsfristen für Akten und Verzeichnisse, Vorgaben für die elektronische Nebenaktenführung, Inhalt und Aufbau von Nebenakten, Einzelheiten zum Urkundenverzeichnis, Verwahrungsverzeichnis und zur elektronischen UrkundensammlungAusweitung und Vertiefung der Ausführungen zur praktischen Durchführung der Geschäftsprüfung (§ 32 DONot)Erläuterung von Folgefragen und -problemen im Zusammenhang mit den Änderungen des BeurkG und der BNotO
Das Werk richtet sich an den Notar selbst, an seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihn bei der ordnungsgemäßen Durchführung der Geschäfte unterstützen, an die Revisorinnen und Revisoren, die die Richtigkeit der notariellen Amtsführung regelmäßig prüfen, sowie letztlich die Gerichte, die in Streitfragen entscheiden.
Autorin und Autoren:
Prof. Dr. Helmut Weingärtner, Vors. Richter am LG a.D., Hamm
Matthias Frohn, Notar, Potsdam
Dr. Sebastian Löffler, Notar a.D., Geschäftsführer der BNotK, Berlin
Klaus Sommerfeldt, Dipl.-Rechtspfleger, Bezirksrevisor a.D.
Melanie Sommerfeldt, Dipl.-Rechtspflegerin, Bezirksrevisorin am LG Bielefeld
Stefan Ulrich, Vors. Richter am LG Duisburg
Aus der Fachpresse zur Vorauflage:
» Beleg für seine Unverzichtbarkeit in der Bibliothek eines Notars die umfassendste Erläuterung der relevanten Problemfelder.«
Prof. Dr. Matthias Kilian, Rechtsanwalt, Juniorprofessor Universität zu Köln, AnwBl 7/2017