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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,7, Hamburg School of Business Administration gGmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Weiterbetrieb von Ü20-Windenergieanlagen nach Auslauf der staatlichen Förderung. Die Förderung von Windenergieanlagen (WEA) in Form einer gesetzlich festgelegten Vergütungshöhe ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert. Ende des Jahres 2020 fallen die ersten WEAs aus der Förderung, wodurch das wirtschaftliche Betreiben dieser Anlagen - nun ohne Förderung - neu zu beurteilen ist.…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 1,7, Hamburg School of Business Administration gGmbH, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Weiterbetrieb von Ü20-Windenergieanlagen nach Auslauf der staatlichen Förderung. Die Förderung von Windenergieanlagen (WEA) in Form einer gesetzlich festgelegten Vergütungshöhe ist durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert. Ende des Jahres 2020 fallen die ersten WEAs aus der Förderung, wodurch das wirtschaftliche Betreiben dieser Anlagen - nun ohne Förderung - neu zu beurteilen ist. Ziel der Bachelorarbeit ist es, zunächst alle Anlagen zu identifizieren, welche in den Jahren 2020, 2021 und 2022 von der Problematik der auslaufenden Förderung betroffenen sind und anschließend die Handlungsoptionen für die zuvor identifizierten Anlagen aufzuzeigen. Dabei wird besonders die Option des Weiterbetriebes unter Berücksichtigung der entstehenden Kosten und der Darstellung verschiedener Erlösoptionen untersucht. Zur Identifikation der betroffenen Anlagen werden verschiedene Datenbanken zusammengeführt und ausgewertet. Um die Kosten und Erlöse eines Weiterbetriebs einer aus der Förderung fallenden Anlage zu untersuchen, wurde neben der Analyse von Sekundärdaten auch ein Experteninterview durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen, dass im Jahr 2020 nach aktuellem Stand insgesamt 4.336 WEA die Förderung verlieren, welche aggregiert eine Nennleistung von 3.636 Megawatt (MW) aufweisen. In den beiden folgenden Jahren fallen jeweils 2.512 MW und 2.939 MW aus der Förderung. Im Rahmen der Analyse der Kosten und Erlösoptionen, ergeben sich durchschnittliche Kosten von 2,87 ct/kWh, wobei diese projektspezifisch stark abweichen können. Zusätzlich wurde durch die Analyse von vergangenen Strompreisen, sowie der Untersuchung von Power Purchase Agreements (PPA) als Erlösoption, herausgefunden, dass durch eine langfristige Preisfixierung mittels PPA das wirtschaftliche Weiterbetreiben einer Anlage ermöglicht werden kann. Unmittelbar von der Problematik betroffen sind Anlagenbetreiber, welche vor der Entscheidung stehen, wie sie mit den betroffenen Anlagen weiterhin verfahren. Dennoch ist die Analyse des betroffenen Anlagenbestandes sowie das Beschreiben aller Handlungsoptionen für die gesamte Branche interessant, um einen Überblick über die Thematik zu bekommen.
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