Die Grundlage dieser Veröffentlichung bilden die Vorträge, die im Frühjahr 1996 auf dem Kongreß der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissen schaft in Halle im Rahmen eines vom Vorstand der Gesellschaft sowie der Kommission Erwachsenenbildung gemeinsam verantworteten Symposiums sowie der Arbeitsgruppe der Kommission Erwachsenenbildung gehalten wurden. Wir freuen uns, für diese Publikation Herrn Budrich als Verleger gewon nen zu haben, und wir danken insbesondere Herrn Lars Wesener, M.A., für die intensive redaktionelle Bearbeitung des Manuskripts. Peter Faulstich/Christiane Schiersmann/RudolfTippelt Weiterbildung zwischen Grundrecht und Markt Vergleicht man die Weiterbildung mit anderen Bildungsbereichen, so ist un übersehbar, daß sie in geringerem Umfang gesellschaftlichen Regelungsme chanismen unterliegt. Während die staatliche Organisation und Gestaltung des Schulwesens in Deutschland auf eine lange Tradition verweisen kann, wurde das Grundrecht auf Weiterbildung im Sinne eines Individualrechts erst seit den sechziger bzw. siebziger Jahren auf die Weiterbildung ausgedehnt. Diese Differenz erklärt sich zum einen aus der Tatsache, daß die Weiterbil dung als eine Bewegung von unten entstanden ist. Es dominierte eher die Angst vor einer Verstaatlichung, als daß der Marktcharakter als Problem ge sehen wurde. Zum anderen ist bei der Beurteilung des Regelungsgrades von Weiterbildung zu berücksichtigen, daß sie erst in den siebziger Jahren als ge sellschaftlich relevanter Aufgabenbereich von Bildungspolitik in das Blick feld rückte. Wenngleich seither im Kontext der Diskussion um die gesell schaftliche Notwendigkeit der Erhöhung des Qualifikationsniveaus und der damit verbundenen Bildungsreformdiskussion die Perspektive der Etablie rung eines quartären Bildungsbereichs im Raum steht, so ist diese Forderung bis heute keineswegs eingelöst.
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