Der Ausbau der deutschen Flotte zählte zu den wichtigsten politischen Zielen im Deutschen Kaiserreich. Gemeinsam mit Alfred von Tirpitz, Staatssekretär im Reichsmarineamt und späterer Großadmiral, legte Wilhelm II. Ende des 19. Jahrhunderts einen ehrgeizigen Plan für die Aufrüstung der deutschen Flotte vor. Ihr Ziel war es, die britische Seevorherrschaft zu brechen und das Deutsche Reich als Weltmacht zu etablieren.
Als gesetzliche Grundlage für den Flottenausbau dienten zwei Gesetze, die der Reichstag 1898 und 1900 verabschiedete und in den folgenden Jahren mehrfach novellierte. Das erste Flottengesetz sollte den Bau einer mächtigen Schlachtflotte für potentielle Kriegseinsätze in der Nord- und Ostsee ermöglichen. Trotz der enormen finanziellen Risiken und des drohenden Rüstungskrieges mit England fand es breite Unterstützung. Der vorliegende Sammelband ist eine Fortsetzung des ebenfalls 1898 erschienenen Nauticus-Nachschlagebuchs Altes und Neues zur Flottenfrage . Er enthält weitere Aufsätze, die über die kaiserlichen Flottenpläne informieren und die Argumente für das neue Flottengesetz näher beleuchten.
Nachdruck der Originalausgabe.
Als gesetzliche Grundlage für den Flottenausbau dienten zwei Gesetze, die der Reichstag 1898 und 1900 verabschiedete und in den folgenden Jahren mehrfach novellierte. Das erste Flottengesetz sollte den Bau einer mächtigen Schlachtflotte für potentielle Kriegseinsätze in der Nord- und Ostsee ermöglichen. Trotz der enormen finanziellen Risiken und des drohenden Rüstungskrieges mit England fand es breite Unterstützung. Der vorliegende Sammelband ist eine Fortsetzung des ebenfalls 1898 erschienenen Nauticus-Nachschlagebuchs Altes und Neues zur Flottenfrage . Er enthält weitere Aufsätze, die über die kaiserlichen Flottenpläne informieren und die Argumente für das neue Flottengesetz näher beleuchten.
Nachdruck der Originalausgabe.