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Die Arbeit untersucht die Weiterentwicklung des EU-Beihilfenrechts für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI), insbesondere im Hinblick auf das sog. Almunia-Paket und die Diversifizierungsstrategie der EU-Kommission. Sie analysiert dazu zwei Referenzfelder, das Krankenhauswesen, insbesondere Betriebskostendefizitausgleiche, als Beispiel für kleinere, soziale DAWI und die Förderung von Flughäfen als Beispiel für größere DAWI: Eine Weiterentwicklung bzw. Verbesserung ist demnach nur teilweise, nicht jedoch für soziale DAWI bzw. DAWI im Krankenhauswesen gelungen, da…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit untersucht die Weiterentwicklung des EU-Beihilfenrechts für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI), insbesondere im Hinblick auf das sog. Almunia-Paket und die Diversifizierungsstrategie der EU-Kommission. Sie analysiert dazu zwei Referenzfelder, das Krankenhauswesen, insbesondere Betriebskostendefizitausgleiche, als Beispiel für kleinere, soziale DAWI und die Förderung von Flughäfen als Beispiel für größere DAWI: Eine Weiterentwicklung bzw. Verbesserung ist demnach nur teilweise, nicht jedoch für soziale DAWI bzw. DAWI im Krankenhauswesen gelungen, da die Praxis, die Defizitausgleiche regelmäßig für gerechtfertigt erachtet, die einschlägigen, wenig ausgefeilten Regeln inkonsistent anwendet. Zur Lösung der daraus resultierenden Rechtsunsicherheiten und zur Verringerung des Umsetzungsaufwands schlägt die Arbeit eine gesetzliche Lösung zur Legalisierung von Beihilfen für Krankenhäuser mit lokaler bzw. regionaler Versorgungsaufgabe vor.
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Autorenporträt
Der Autor studierte mit Stipendien der Hanns-Seidel-Stiftung und der Studienstiftung des deutschen Volkes in Bayreuth (Wirtschaftsjurist) und Birmingham, U.K. (LL.M.) Jura. Nach dem Studium arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth (Prof. Dr. Hinnerk Wißmann und Prof. Dr. Stephan Rixen) und an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Prof. Dr. Jens Kersten). Das Rechtsreferendariat mit Stationen bei Noerr LLP und der Siemens AG absolvierte er in München. Nach richterlicher Tätigkeit am Verwaltungsgericht Ansbach nahm er im Sommer 2019 eine Tätigkeit am Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf.