Die Arbeit untersucht die Weiterentwicklung des EU-Beihilfenrechts für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI), insbesondere im Hinblick auf das sog. Almunia-Paket und die Diversifizierungsstrategie der EU-Kommission. Sie analysiert dazu zwei Referenzfelder, das Krankenhauswesen, insbesondere Betriebskostendefizitausgleiche, als Beispiel für kleinere, soziale DAWI und die Förderung von Flughäfen als Beispiel für größere DAWI: Eine Weiterentwicklung bzw. Verbesserung ist demnach nur teilweise, nicht jedoch für soziale DAWI bzw. DAWI im Krankenhauswesen gelungen, da…mehr
Die Arbeit untersucht die Weiterentwicklung des EU-Beihilfenrechts für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI), insbesondere im Hinblick auf das sog. Almunia-Paket und die Diversifizierungsstrategie der EU-Kommission. Sie analysiert dazu zwei Referenzfelder, das Krankenhauswesen, insbesondere Betriebskostendefizitausgleiche, als Beispiel für kleinere, soziale DAWI und die Förderung von Flughäfen als Beispiel für größere DAWI: Eine Weiterentwicklung bzw. Verbesserung ist demnach nur teilweise, nicht jedoch für soziale DAWI bzw. DAWI im Krankenhauswesen gelungen, da die Praxis, die Defizitausgleiche regelmäßig für gerechtfertigt erachtet, die einschlägigen, wenig ausgefeilten Regeln inkonsistent anwendet. Zur Lösung der daraus resultierenden Rechtsunsicherheiten und zur Verringerung des Umsetzungsaufwands schlägt die Arbeit eine gesetzliche Lösung zur Legalisierung von Beihilfen für Krankenhäuser mit lokaler bzw. regionaler Versorgungsaufgabe vor.Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Der Autor studierte mit Stipendien der Hanns-Seidel-Stiftung und der Studienstiftung des deutschen Volkes in Bayreuth (Wirtschaftsjurist) und Birmingham, U.K. (LL.M.) Jura. Nach dem Studium arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bayreuth (Prof. Dr. Hinnerk Wißmann und Prof. Dr. Stephan Rixen) und an der Ludwig-Maximilians-Universität München (Prof. Dr. Jens Kersten). Das Rechtsreferendariat mit Stationen bei Noerr LLP und der Siemens AG absolvierte er in München. Nach richterlicher Tätigkeit am Verwaltungsgericht Ansbach nahm er im Sommer 2019 eine Tätigkeit am Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr auf.
Inhaltsangabe
1. Einführung: Zur Funktion des EU-Beihilfenrechts und zum Verhältnis des EU-Beihilfenrechts zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse; Almunia-Paket und andere aktuelle Entwicklungen und Problemfelder
Das EU-Beihilfenrecht als Instrument zur Verwirklichung der Ziele der Gewährleistung des freien Handelsverkehrs und des Wettbewerbsschutzes im Unionsrecht - Strukturprinzipien des EU-Beihilfenrechts - Der Rechtsanwendung des EU-Beihilfenrechts für die Prüfung der Erlaubnisfähigkeit von Beihilfen nach Art. 107 Abs. 3 AEUV zugrundeliegende ökonomische Grundannahmen - Bedürfnis nach einem besonderen beihilfenrechtlichen Rechtsregime außerhalb des Art. 107 Abs. 3 AEUV für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse - Die Regeln für DAWI-Beihilfen: Almunia-Paket und aktuelle Entwicklungen - Das Recht der DAWI-Beihilfen: Das von der Kommission avisierte klare, verhältnismäßige und diversifizierte Rechtsregime? - Der Krankenhausmarkt als Referenzfeld - Der Flughafenmarkt als Referenzfeld
2. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im EU-Beihilfenrecht - Entwicklung und status quo
Der DAWI-Begriff: Definitionsansätze - DAWI im Tatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV - DAWI in der beihilfenrechtlichen Rechtfertigungsprüfung
3. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Krankenhauswesen
Defizitausgleich und Investitionskostenförderung als Beihilfe: Sachverhaltsdarstellung - Tatbestandsmäßigkeit - Rechtfertigung
4. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Flughafensektor
Flughafenbeihilfen als DAWI?: Sachverhaltsdarstellung: Bau- und Betriebskostenzuschüsse an Flughäfen - Tatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV für Förderungen zugunsten Bau- und Betrieb von Flughafeninfrastrukturen - Rechtfertigungsmöglichkeit - Würdigung
1. Einführung: Zur Funktion des EU-Beihilfenrechts und zum Verhältnis des EU-Beihilfenrechts zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse; Almunia-Paket und andere aktuelle Entwicklungen und Problemfelder
Das EU-Beihilfenrecht als Instrument zur Verwirklichung der Ziele der Gewährleistung des freien Handelsverkehrs und des Wettbewerbsschutzes im Unionsrecht - Strukturprinzipien des EU-Beihilfenrechts - Der Rechtsanwendung des EU-Beihilfenrechts für die Prüfung der Erlaubnisfähigkeit von Beihilfen nach Art. 107 Abs. 3 AEUV zugrundeliegende ökonomische Grundannahmen - Bedürfnis nach einem besonderen beihilfenrechtlichen Rechtsregime außerhalb des Art. 107 Abs. 3 AEUV für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse - Die Regeln für DAWI-Beihilfen: Almunia-Paket und aktuelle Entwicklungen - Das Recht der DAWI-Beihilfen: Das von der Kommission avisierte klare, verhältnismäßige und diversifizierte Rechtsregime? - Der Krankenhausmarkt als Referenzfeld - Der Flughafenmarkt als Referenzfeld
2. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im EU-Beihilfenrecht - Entwicklung und status quo
Der DAWI-Begriff: Definitionsansätze - DAWI im Tatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV - DAWI in der beihilfenrechtlichen Rechtfertigungsprüfung
3. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Krankenhauswesen
Defizitausgleich und Investitionskostenförderung als Beihilfe: Sachverhaltsdarstellung - Tatbestandsmäßigkeit - Rechtfertigung
4. Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse im Flughafensektor
Flughafenbeihilfen als DAWI?: Sachverhaltsdarstellung: Bau- und Betriebskostenzuschüsse an Flughäfen - Tatbestand des Art. 107 Abs. 1 AEUV für Förderungen zugunsten Bau- und Betrieb von Flughafeninfrastrukturen - Rechtfertigungsmöglichkeit - Würdigung
Fazit
Literatur- und Sachverzeichnis
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