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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 2. Mai 2007 ging bei der Weltbankgruppe eine Erklärung Boliviens ein, mit der Bolivien das "Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten" vom 18. März 1965 (ICSID-Übereinkommen) kündigte. Gemäß Art. 71 des ICSID-Übereinkommens wird die Kündigung nach Ablauf von sechs Monaten und damit am 3. November 2007 wirksam. Dies wirft die Frage auf, welche…mehr

Produktbeschreibung
Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Am 2. Mai 2007 ging bei der Weltbankgruppe eine Erklärung Boliviens ein, mit der Bolivien das "Übereinkommen zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten" vom 18. März 1965 (ICSID-Übereinkommen) kündigte. Gemäß Art. 71 des ICSID-Übereinkommens wird die Kündigung nach Ablauf von sechs Monaten und damit am 3. November 2007 wirksam. Dies wirft die Frage auf, welche Rechtsfolgen die Kündigung für in Bolivien tätige deutsche Investoren hat.