Der Sicherheitsrat spielt eine wichtige Rolle bei der Aufnahme eines Mitgliedsstaates. Im Falle Palästinas muss der Generalsekretär den Antrag auf Vollmitgliedschaft an den Sicherheitsrat weiterleiten und mindestens neun der 15 Mitglieder müssen sich in einer Abstimmung für den Antrag aussprechen. Das Gebiet ist kein Staat im Sinne des Völkerrechts, hat aber derzeit nur den Status einer Beobachtereinheit in der Generalversammlung der Vereinten Nationen, wo es von der Palästinensischen Befreiungsorganisation vertreten wird.
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