Dem von den Kritikern des Entwurfs eines Rechtspflegeentlastungsgesetzes (BT-Druck. 12/1217) mehrfach gebrauchten Bild von der Axt am Baum des rechtsstaatlichen Strafprozesses wird eine abwägende Betrachtung gegenübergestellt. Genügen doch in der gegenwärtigen Krise des Straf(prozeß)rechts und dem deshalb häufig gewählten Ausweg hin zur "Verständigung im Strafverfahren" bloße Erhaltungsmaßnahmen nicht. Vielmehr ist Sanierung angezeigt. Vermehrt gilt dies im Zuge der deutschen Wiedervereinigung. Hierdurch hat sich die Situation der ohnehin schon knappen personellen Ressourcen noch verschärft. So ist auf dem Spannungsfeld von effizientem Strafrecht und rechtsstaatlichem Verfahren nach einem Ausgleich zu suchen. Inwiefern er mit dem vorgeschlagenen Rechtspflegeentlastungsgesetz gelingen kann, ist Gegenstand der Anhörung vor dem Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages am 29. April 1992 gewesen. Hieraus ist die kleine Schrift hervorgegangen, die die Reformvorhaben diskutiert und teilweise Alternativvorschläge unterbreitet. Dabei liegt ein Schwerpunkt bei dem Verhältnis zwischen Amtsaufklärungspflicht und Beweisantragsrecht.