Flug weg. Pool verdreckt. Essen mies. Gar nicht so selten: Man fährt in die Ferien - und ist danach urlaubsreif. Alljährlich staut sich bei knapp einer Million Bundesbürgern Urlaubsärger - und viele machen ihrem Ärger Luft. Berechtigt oder unberechtigt, amüsant oder interessant: Tourismusexperte Th. Michael Schweizer hat gemeinsam mit dem renommierten Reiserechtler Ronald Schmid pünktlich zum Beginn der Hauptferienzeit die 222 wichtigsten Reiseurteile zusammengestellt. Und erläutert, was geht - und was nicht. Geklärt wird beispielsweise, ob Hartz-IV-Empfänger ohne Genehmigung verreisen dürfen und die Mitnahme von eigenem Schnaps auf einer Kreuzfahrt erlaubt ist. Auch ob es für eine Notlandung Schmerzensgeld gibt oder Flugangst Grund für einen Reiserücktritt ist, klärt dieser Nutzwert-Schmöker, der - allem Ernst der Anliegen zum Trotz - immer wieder auch zum Schmunzeln anregt. Wie etwa im Fall jener Sächsin, die nach Porto wollte, aber - dialektbedingt - in Bordeaux landete. Die Frau hatte vor Gericht ebenso Pech wie ein allzu sturer Kenia-Urlauber: Weil der Mann bockig seine - vom Frühstück-Buffet stibitze - Banane einem hungrigen Affen nicht heraus rückte, biss der ihn kurzerhand. Bis zu unglaublichen 150 Prozent lassen sich bei berechtigtem Ärger vor dem Richtertisch herausholen. Doch manchmal halt auch gar nichts: Natürlich darf eine Landung hart und ein Liegestuhl defekt sein. Doch WENN STERNE LÜGEN kennt kein Richter Pardon: Halten Hotels nicht, was ihre glänzenden Reklame-Planeten versprechen, können Touristen schnurstracks den Reisepreis mindern. Hochwertig aufgemachtes Buch im praktischen Pocketformat und mit Karikaturen von Rolf Müller.