Das Subsidiaritätsprinzip im kanonischen Recht so zu verankern, dass es zu einem verbindlichen Strukturgeber für die Gesetzgebung in der Kirche wird, ist das Ziel dieser Dissertation. In der Spannung zwischen Einheit und Vielfalt in der katholischen Kirche und den unterschiedlichen Interessen kirchlicher Leitungsorgane auf universal- und partikularkirchlicher Ebene entwickelt der Autor in einem interdisziplinären Forschungsansatz einen Subsidiaritätsfragebogen in Anlehnung an das Recht der Europäischen Union. Dieser findet Eingang in ein subsidiäres Gesetzgebungsverfahren, das die Ausübung von kirchlicher Legislativgewalt verfassungsrechtlich an das Subsidiaritätsprinzip bindet. Entscheidungsprozesse werden grundlegend systematisiert und Transparenz im Rahmen kirchlicher Gesetzgebung gefördert, womit ein wichtiger Beitrag zur kirchlichen Organisationsentwicklung geleistet ist.