17,95 €
inkl. MwSt.
Versandkostenfrei*
Versandfertig in 1-2 Wochen
  • Broschiertes Buch

Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Kassel (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung: Der Sturz Heinrichs des Löwen, Sprache: Deutsch, Abstract: "Der Historiker, der mittelalterliche Geschichte darstellt, will er seinen Zeitgenossen verständlich sein, muß mittelalterliche Geschichte mit Begriffen darstellen, die der neueren Zeit entnommen sind. Mittelalterliche Texte als Quellen für historische Darstellungen zu nutzen, birgt die Versuchung in sich, die für historische Darstellungen erforderlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Universität Kassel (Fachbereich Geschichte), Veranstaltung: Der Sturz Heinrichs des Löwen, Sprache: Deutsch, Abstract: "Der Historiker, der mittelalterliche Geschichte darstellt, will er seinen Zeitgenossen verständlich sein, muß mittelalterliche Geschichte mit Begriffen darstellen, die der neueren Zeit entnommen sind. Mittelalterliche Texte als Quellen für historische Darstellungen zu nutzen, birgt die Versuchung in sich, die für historische Darstellungen erforderlichen Begriffe schon in mittelalterlichen Texten vorzufinden. Die Erforschung der Gelnhäuser Urkunde und ihres Berichtes über den Prozeß gegen Heinrich den Löwen bietet Beispiele für die Wirksamkeit dieser Versuchung. Land- und Lehnrecht sind Begriffe, die Jahrzehnte und Jahrhunderte nach der Gelnhäuser Urkunde die Gestalt annahmen, die denen sie der Geschichtswissenschaft des 19. und 20. Jahrhundertsvertraut wurden."Der Historiker Gerhard Theuerkauf schrieb diese Sätze am Ende seines Aufsatzes über Heinrich den Löwen. Eine grundlegende Problematik benennt er dabei explizit: In der Forschungsliteratur werden seit Jahrzehnten die Begriffe Landrecht und Lehnrecht verwendet, um ein ganz spezielles Ereignis, nämlich die Absprechung des herzoglichen Grundbesitzes Heinrichs des Löwen und deren Übertragung an den Erzbischof von Köln, zu beschreiben. Die verwendeten Rechtsbegriffe kamen allerdings zur damaligen Zeit, Ende des 12. Jahrhunderts, nicht in der Art und Weise im Sprachgebrauch vor, wie sie die Historiker in ihren Aufsätzen verwenden. Die Problematik wird außerdem dadurch verschärft, dass die Begriffe zum Teil nicht synonym gebraucht werden und ihre Inhaltsseite, nämlich was es bedeutet nach Landrecht bzw. nach Lehnrecht angeklagt zu werden, nicht eindeutig geklärt ist.Die nachfolgende Untersuchung soll versuchen aufzuzeigen, was die einzelnen Autoren unter Landrecht bzw. unter Lehnrecht verstehen, welche Argumente sie für die Aufteilung des Verfahrens gegen Heinrich den Löwen in zwei Prozesse (bzw. die Zusammenfassung in ein Verfahren) vorbringen und wie sie die Quellen heranziehen, bzw. deuten um ihre Argumentationsweise abzusichern. Dadei werden in dieser Arbeit sechs wissenschaftliche Aufsätze untersucht. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede die sich in den Aufsätzen ergeben, werden am Ende der Arbeit zusammenfassend dargestellt. Durch diese Schritte soll versucht werden zu zeigen, ob die von den Autoren durchgeführte Aufteilung bzw. Zusammenfügung der Verfahren beim Prozess gegen Heinrich den Löwen sinnvoll erscheint oder ob die Autoren auf der Schritt der Aufteilung bzw.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.