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Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Didaktik - Gemeinschaftskunde / Sozialkunde, Note: 1,7, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Unterrichtsentwurf soll das Thema Kinderarbeit in Hinblick auf Menschenrechte behandelt werden. Der Rahmenplan von Mecklenburg-Vorpommern stellt für die Jahrgangsstufe 9 den Unterrichtsgegenstand "Menschenrechte" im Zusammenhang mit der Thematik Rechtsstaat als verpflichtenden Lehrplanbestandteil in den Mittelpunkt. In der Stunde: "Kinderarbeit - Wer ist beteiligt und was können wir dagegen tun?" handelt es sich um eine…mehr

Produktbeschreibung
Unterrichtsentwurf aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Didaktik - Gemeinschaftskunde / Sozialkunde, Note: 1,7, Universität Rostock, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Unterrichtsentwurf soll das Thema Kinderarbeit in Hinblick auf Menschenrechte behandelt werden. Der Rahmenplan von Mecklenburg-Vorpommern stellt für die Jahrgangsstufe 9 den Unterrichtsgegenstand "Menschenrechte" im Zusammenhang mit der Thematik Rechtsstaat als verpflichtenden Lehrplanbestandteil in den Mittelpunkt. In der Stunde: "Kinderarbeit - Wer ist beteiligt und was können wir dagegen tun?" handelt es sich um eine Doppelstunde innerhalb der Unterrichtseinheit Menschenrechte. Mit den vorausgegangenen Unterrichtsinhalten zu Menschen- und Kinderrechten haben sich die Schüler einen Überblick über diese Rechte verschafft. Ferner wurde verdeutlicht, dass diese Rechte trotz internationaler Abkommen nicht überall auf der Welt gewährt werden. Diese Problematik wird an Hand des Themas Kinderarbeit konkretisiert. Der Unterrichtsgegenstand Kinderarbeit rechtfertigt sich hierbei nicht nur aus dem Bildungsauftrag der Schule heraus, sondern auch aus dem Erziehungsauftrag der Schule. Die Schüler sollen zu mündigen Bürgern in einer intakten Demokratie erzogen werden. Dies meint, sie sollen sachlich informiert, zum Urteil befähigt und zur verantwortlichen Partizipation in der Gesellschaft vorbereitet werden. Kinderarbeit war in Deutschland und Europa insbesondere in der Landwirtschaft und in der aufkommenden Industrialisierung zu finden. Der Wechsel von der Selbstversorger- zur Erwerbsarbeit führte im 18. und 19. Jahrhundert zur Ausdehnung von Kinderarbeit. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden in den industriellen Ländern Verbote gegen Kinderarbeit niedergeschrieben. Im Artikel 1 des Grundgesetzes steht: "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist die Verpflichtung aller staatlicher Gewalt." Allerdings wird in unterschiedlichen Medien regelmäßig deutlich, dass dieser Schutz nicht allen Menschen auf der Welt, hierunter auch Kindern, gewährt wird. Anfang der 1980er Jahre stellten breit gefächerte Verbraucherkampagnen einen Zusammenhang zwischen Kinderarbeit und Globalisierung her. Hierbei standen zunächst die indische Teppichindustrie und die Textilindustrie in Bangladesch im Vordergrund.
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