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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten, Note: 3,0, Georg-August-Universität Göttingen (Sozialwissenschaftliche Fakultät, Institut für Soziologie), Veranstaltung: Wer macht Sozialpolitik in Deutschland? Akteure in politischen Entscheidungen über den Sozialstaat, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit zur "Themenkarriere von Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit" widmet sich den Wirkungszusammenhängen, die zur Ausgestaltung der Rentenreform 2000 und damit zur Abschaffung des Begriffs der Berufsunfähigkeit geführt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Soziologie - Politische Soziologie, Majoritäten, Minoritäten, Note: 3,0, Georg-August-Universität Göttingen (Sozialwissenschaftliche Fakultät, Institut für Soziologie), Veranstaltung: Wer macht Sozialpolitik in Deutschland? Akteure in politischen Entscheidungen über den Sozialstaat, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit zur "Themenkarriere von Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit" widmet sich den Wirkungszusammenhängen, die zur Ausgestaltung der Rentenreform 2000 und damit zur Abschaffung des Begriffs der Berufsunfähigkeit geführt haben. Das besondere Augenmerk liegt dabei auf der Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. An diesem Beispiel wird herausarbeiten, welche Ursachen zur "Rentenreform 2001" geführt haben, ferner werden die grundlegenden Unterschiede zwischen dem Rentenreformgesetz 1957 (auch RRG 1957) und der Rentenreform 2001 sowie die mit dem jüngsten Rentenreformgesetzen einhergehenden wesentlichen Veränderungen in der Rentenrechtslage verdeutlicht. Diese Untersuchung wird exemplarisch am Begriff der "Berufsunfähigkeit" durchgeführt, an dessen Beispiel der Wandel in der Rentengesetzgebung verdeutlichen wird - von dessen umfassender Einführung in das Recht der Arbeiter- und Angestelltenversicherung 1957 bis hin zu dessen Abschaffung durch die Rentenreform 2000. Ferner werden die Folgen der Ersetzung des Begriffs der Berufsunfähigkeitsrente durch die Einführung des Terminus der Erwerbsminderungsrente, mit der gleichzeitig ein Wechsel hin zu einer Einstufung der Betroffenen nach deren "Restleistungsvermögen" einher ging, aufgezeigt.
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