Lange schon dreht es sich im Sport nicht mehr nur um Ehre, Ruhm oder den olympischen Gedanken. Die Kommerzialisierung des Spitzensports hielt insbesondere in massenattraktiven Top-Sportarten wie dem Fußball Einzug. Da der Sport breite Bevölkerungsschichten in seinen Bann zieht, ist er ein ideales Mittel, potentielle Zielgruppen über Werbemaßnahmen anzusprechen. So ging in den letzten Jahren mit dem gezielten Einsatz von Sport zu Werbezwecken eine ungeheure Entwicklung einher. Im Jahr 1985 lag der Gesamtumsatz für Sportwerbung noch bei 150 Mio. DM, bis zur Jahrtausendwende steigerte sich dieser Betrag auf 3 Mrd. DM. Verständlich, dass sich die Vereine diese Summen nicht entgehen lassen wollen, stellt doch die Vermarktung von Werberechten, nach der Vermarktung der TV-Rechte, ihre zweitwichtigste Einnahmequelle dar. Um Auswüchse zu verhindern, aber auch aus kommerziellem Eigeninteresse, haben Sportverbände seit langem Regeln darüber aufgestellt, welche Art von Werbung bei großen Ereignissen zulässig ist und welche nicht. Derartige Werbebeschränkungen sind wettbewerbsrechtlich nichts weiter als Wettbewerbsbeschränkungen, deren Vereinbarkeit insbesondere mit dem EU-Kartellrecht kritisch zu prüfen ist. So stellt sich die grundsätzliche Frage, ob beispielsweise mit den statuarischen Regelungen der UEFA eine Wettbewerbsbeschränkung und/oder ein Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung einhergehen. Der Autor untersucht dies eingehend am Beispiel des Profi-Fußballs, die Ergebnisse lassen sich aber grundsätzlich auch für andere Sportverbände verallgemeinern und anwenden.
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