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Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Anknüpfungsregeln des Internationalen Wettbewerbsrechts für Werbung im Internet tauglich und die zu Presse, Rundfunk und Fernsehen entwickelten Anknüpfungsregeln ("Marktortprinzip") auf Werbung im Internet übertragbar sind. Der Vorentwurf für eine Verordnung (EG) über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom II") und die E-Commerce-Richtlinie ("Herkunftslandprinzip") sowie ihre Umsetzung ins deutsche Recht werden im Hinblick auf Werbung im Internet eingehend gewürdigt. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, daß sich das…mehr

Produktbeschreibung
Die Arbeit geht der Frage nach, ob die Anknüpfungsregeln des Internationalen Wettbewerbsrechts für Werbung im Internet tauglich und die zu Presse, Rundfunk und Fernsehen entwickelten Anknüpfungsregeln ("Marktortprinzip") auf Werbung im Internet übertragbar sind. Der Vorentwurf für eine Verordnung (EG) über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht ("Rom II") und die E-Commerce-Richtlinie ("Herkunftslandprinzip") sowie ihre Umsetzung ins deutsche Recht werden im Hinblick auf Werbung im Internet eingehend gewürdigt. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, daß sich das Marktortprinzip internetspezifisch fortentwickeln läßt. Sie spricht sich für eine entsprechende Anknüpfungsregel in der "Rom II"-Verordnung aus.
Autorenporträt
Die Autorin: Andrea Verena Schefold wurde 1973 in Frankfurt/Main geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Heidelberg promovierte sie nach Ablegung des Ersten Juristischen Staatsexamens im Jahr 1998 am dortigen Institut für ausländisches und internationales Privat- und Wirtschaftsrecht. Das Zweite Juristische Staatsexamen legte sie Ende 2001 in Hamburg ab. In ihre Ausbildungszeit fallen Tätigkeiten bei der Kommission (EG) in Brüssel und einer US-amerikanischen Großkanzlei in New York. Seit 2002 ist sie in Hamburg als Rechtsanwältin in einer internationalen Anwaltssozietät auf dem Gebiet des Wirtschafts- und Gesellschaftsrechts tätig.