Die Väter des Grundgesetzes setzten die Fehler vorangegangener Regierungen um und machten das Gewissen des einzelnen durch Wahl hervorgegangenen Abgeordneten zum Wächter demokratischer Gepflogenheiten. Die Erfahrung offenbart dem Volk jedoch, dass die Parteien das Gewicht in ihren Überlegungen mehr auf das Ansehen ihrer Partei und ihre Wiederwahl legen, sodass der Begriff Parteiendemokratie an Substanz gewinnt. In der Studie werden die Grundlagen für eine Analyse gelegt und Hinweise für eine mögliche Besserung der herrschenden Arbeitsverhältnisse dargestellt, unter dem Grundgedanken, dass jeder das Bestmögliche für das Volk zu erreichen sucht. Wichtige Ziele scheinen hierbei die aktive Kommunikation des Abgeordneten mit dem "Volk" und die Eignung des vorgestellten Bewerbers für den Beruf Abgeordneter zu sein. Dieser sollte möglichst frei von Fremdinteressen und Beeinflussungsneigungen sein und seine Argumente und Ansichten auch mit Courage im Parlament vertreten können, unabhängig von einem Fraktionszwang und als Vorbild für das Volk. Da die Meinungen im Volk unterschiedlich sind, gibt es weder einen Durchschnittsbürger noch eine definierte Volksmeinung, weshalb in ständigem Gedankenaustausch eine solche zu suchen ist. Hierbei könnte womöglich helfen, beispielsweise eine Ombudsinstitution für die Sachverhalte, die dem Volk am Herzen liegen, sie bedrücken und in Not bringen, also eine Ansprechstelle, die die Beschwerden sammelt, ordnet und so bearbeitet, dass sie im Geschäftsgang des Parlaments positiv und unverzüglich entschieden werden können, einzurichten. Sie könnte ein Spiegelbild zum Petitionsausschuss, der individuell vorgetragenen Anregungen nachgeht, sein.
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