Mit Beginn der Industrialisierung entstanden im direkten Umfeld der Fabriken Wohnsiedlungen für Arbeiter und Beamte, in Sachsen begann dies 1798. Architektonisch und städtebaulich gehören diese Siedlungen zur historisierenden Industriearchitektur: in unmittelbarer Werksnähe errichteten die Unternehmer selbst entlang gerader, im strengen Raster angelegter Straßen die Direktorenvillen, Einfamiliendoppel- oder -viererhäuser sowie Mehrfamilienhäuser. Alle die dort wohnten vereinte die gemeinsame Tätigkeit im selben Unternehmen. Insbesondere an der Wende zum 20. Jahrhundert wurde dieses schlichte Konzept durch neue, aufwändigere Städtebaukonzepte wie der Beaux-Arts-Stadt und später vor allem der Gartenstadt reformiert. Hierbei prägte sich eine neue Form- und Qualitätsvorstellung bei der Gestaltung von Gebrauchsgegenständen, Räumen, Bauwerken und Siedlungsräumen aus, die im Deutschen Werkbund 1907 eine organisatorische und theoretische Plattform erhielt. Sachsen kam bis zum Ersten Weltkrieg dabei eine Vorreiterrolle in Deutschland zu, hier brachten sich neben Fachleuten des Bauens, der Gebrauchskunst und der Wirtschaft auch weiter denkende Politiker und Staatsbeamte in die Reformen ein.
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