Seit jeher wird von Arbeitgeberseite gefordert, den Wegeunfall aus der gesetzlichen Unfallversicherung auszugliedern. Die Unternehmer tragen mit ihren Beiträgen das Risiko der Arbeitswege von Arbeitnehmern, obwohl diese dem Einfluss der Unternehmer weitgehend entzogen sind. Durch Einführung des Werkstorprinzips im Steuerrecht wird diese Ansicht bekräftigt. Die Entfernungspauschale wurde abgeschafft und die Arbeitswege der Privatsphäre zugeordnet. Das Werkstorprinzip wurde jedoch für verfassungswidrig erklärt. Der Autor macht deutlich, dass hinsichtlich der Versicherung des Wegeunfalls Reformbedarf besteht und geht der Frage nach, ob auch in der Unfallversicherung das Werkstorprinzip denkbar ist, sofern die Verfassungswidrigkeit des steuerrechtlichen Werkstorprinzips dem nicht entgegensteht.