Im zweiten Teil meines Wechselrechts der Postglossatoren (Leipzig, Duncker & Humblot 1909) habe ich versucht, die Entwicklung des modernen Wertpapierrechts in der Zeit von Irnerius bis in das 17. Jahrhundert in den Grundzügen darzulegen: den Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung bildet die Schilderung der Entwicklung desjenigen Rechtszustandes des Wertpapierrechts, welchen ich als den zur Zeit des Irnerius geltenden angenommen habe. Dieser von mir angenommene Rechtszustand weicht in allen wesentlichen Teilen von demjenigen ab, den die herrschende Meinung behauptet. (Aus dem Vorwort)