Eine der wichtigsten Neuerungen des am 10. Januar 2014 überarbeiteten Einheitlichen Akts zum Recht der Handelsgesellschaften und wirtschaftlichen Interessenvereinigungen war zweifellos die Anerkennung von Wertpapieren als Finanzierungsquelle für Aktiengesellschaften in den OHADA-Mitgliedsstaaten. So verführerisch sie auch erscheinen mögen, die Realität der Globalisierung bietet dennoch die Gelegenheit, die Unzulänglichkeiten des Gesetzgebers zu beleuchten, ein Vorwand also, um ihm die Möglichkeit zu geben, seine Überlegungen zu Ende zu führen.