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Schon in der 1. Auflage war dieser Kommentar seinen Lesern eine zuverlässige Quelle zur Beantwortung aller Fragen des Übernahmerechts. Mittlerweile hat das WpÜG durch die lebhafte Übernahmepraxis deutlich an Kontur gewonnen. Viele Streitfragen in der Auslegung und Anwendung des Gesetzes wurden von der BaFin oder vor Gericht entschieden. Neue Fragen sind aufgetaucht und wollen einer praktikablen Lösung zugeführt werden. Mit sehr vielen Änderungen hat zudem der Gesetzgeber aufgewartet. Mit dieser Situation setzt sich die 2. Auflage in der von diesem Kommentar erwarteten Weise auseinander:…mehr

Produktbeschreibung
Schon in der 1. Auflage war dieser Kommentar seinen Lesern eine zuverlässige Quelle zur Beantwortung aller Fragen des Übernahmerechts. Mittlerweile hat das WpÜG durch die lebhafte Übernahmepraxis deutlich an Kontur gewonnen. Viele Streitfragen in der Auslegung und Anwendung des Gesetzes wurden von der BaFin oder vor Gericht entschieden. Neue Fragen sind aufgetaucht und wollen einer praktikablen Lösung zugeführt werden. Mit sehr vielen Änderungen hat zudem der Gesetzgeber aufgewartet. Mit dieser Situation setzt sich die 2. Auflage in der von diesem Kommentar erwarteten Weise auseinander: Gründlich, kritisch und meinungsbildend.

Das bietet die Neuauflage:

- Detaillierte, übersichtliche, gut strukturierte Erläuterungen des WpÜG und der WpÜG-AngVO.

- Fachkundige Beleuchtung der Verwaltungspraxis der BaFin.

- Gründliche Einarbeitung der Übernahmerichtlinie und des Übernahmerichtlinie- Umsetzungsgesetzes.

- Mit TUG, FRUG, RisikobegrG, ARUG, AnSVG und ganz aktuell dem Gesetz zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht.

- Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten.

- Ein Autorenteam, das das gestiegene und nicht jedermann zugängliche Know-how in der Beratungspraxis nicht besser vermitteln könnte.

Autorenporträt
Prof. Dr. Heinz-Dieter Assmann, geb. 1951, Studium der Rechts- und Sozialwissenschaft in Frankfurt/M., nach zweiter juristischer Staatsprüfung wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Friedrich Kübler in Frankfurt. Promotion 1980, Magisterstudium In den USA (University of Pennsylvania Law School, Philadelphia), Habilitation 1984, danach Tätigkeit als Rechtsanwalt, 1985 Prof. an der Universität Heidelberg, seit 1986 in Tübingen, Gastprofessuren in Tokyo und Chicago, seit 2009 Prorektor der Universität Tübingen.