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Strukturwandel wird durch Unternehmensübernahmen nachhaltig gefördert. Damit sind Unternehmensübernahmen für eine offene Wirtschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland ein wichtiges Instrument zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund hat das gerade in Kraft getretene Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz das Ziel, Rahmenbedingungen bei Unternehmensübernahmen und anderen öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren in Deutschland zu schaffen, die den Anforderungen der Globalisierung und der Finanzmärkte Rechnung tragen, und so den…mehr

Produktbeschreibung
Strukturwandel wird durch Unternehmensübernahmen nachhaltig gefördert. Damit sind Unternehmensübernahmen für eine offene Wirtschaft wie die der Bundesrepublik Deutschland ein wichtiges Instrument zur Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Vor diesem Hintergrund hat das gerade in Kraft getretene Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz das Ziel, Rahmenbedingungen bei Unternehmensübernahmen und anderen öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren in Deutschland zu schaffen, die den Anforderungen der Globalisierung und der Finanzmärkte Rechnung tragen, und so den Wirtschaftsstandort und Finanzplatz Deutschland im internationalen Wettbewerb weiter stärken. Nachdem bereits in den vergangenen Jahren Übernahmen ein deutliches Presse-Echo gefunden haben, wird - so ist zu erwarten - im Jahre 2002 die Zahl der Übernahmeangebote noch weiter ansteigen. Damit steigt auch der Bedarf an qualifizierten Fachinformationen zu dem neuen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz. Der von Heribert Hirte herausgegebene Band bringt - quasi im Vorfeld des in wenigen Monaten erscheinenden Kommentars - den Gesetzestext mit den wichtigsten Quellen und Materialien wie z.B. Übernahmekodex, Entwurf der 13. EG-(Übernahme-)Richtlinie und englischer City Code, der die deutsche Übernahmegesetzgebung maßgeblich beeinflusst hat und ukünftig noch beeinflussen wird.
Autorenporträt
Professor Dr. Heribert Hirte, LL.M. (Berkeley), ist Geschäftsführender Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrecht der Universität Hamburg. Er ist durch viele Veröffentlichungen im Gesellschaftsrecht ausgewiesen, insbesondere durch seine Kommentierungen im Großkommentar zum Aktiengesetz und im Kölner Kommentar zum WpÜG.